Im September 2011 hat die Schweizer Nationalbank den Kurs des Franken gegenüber dem Euro mit 1,2 festgesetzt. Grund für dieses Vorgehen waren die steigenden Kosten für Konsumenten und die Befürchtung, dadurch Wettbewerbsnachteile zu erleiden.

Tausenden Liegenschaftseigentümer in Österreich und Europa wurde von ihren Banken und Finanzberatern die Aufnahme eines Kredites in Schweizer Franken, anstelle der eigenen Währung, empfohlen. Die dahinter stehende Idee war, durch das Währungsverhältnis und die niedrigen Zinsen zu profitieren. Deshalb haben viele Liegenschaftseigentümer einen Kredit aufgenommen, der zum Schweizer Franken indexiert, aber in ihrer Heimwährung zurückzuzahlen war/ist.

Während viele Menschen dachten, dass die Festsetzung des Kurses zwischen Schweizer Franken und Euro für immer anhalten wird, hat die Schweizer Nationalbank ihre Meinung im Jänner 2015 geändert und die Festsetzung beseitigt. Durch dieses Vorgehen wurden viele Marktakteure wie Banken, Hedgefonds oder Finanzberater aber auch die privaten Kreditnehmer überrascht. In nur kurzer Zeit hat der Schweizer Franken gegenüber dem Euro um 20 Prozent zugelegt; gegenüber den Währungen von Polen (Zloty), Ungarn (Forint) und Kroatien (Kuna) liegt der Wert noch höher. Viele Banken fürchten nun um die vergebenen Kredite und fordern Nachbesicherungen und Nachzahlungen.

In diesem kurzen Augenblick haben sich die Kredite der Liegenschaftseigentümer um 20 Prozent erhöht. Viele von ihnen müssen monatliche Zahlungen erbringen, die sie sich nicht leisten können. Sie sind überrascht, verängstigt aber auch darüber verärgert, dass sie von ihrer Bank oder ihrem Finanzberater über dieses Risiko nicht informiert worden sind. Viele Kreditnehmer haben zur Risikovermeidung mit ihrer Bank einen sogenannten Stopp-Loss vereinbart. Als jedoch die Schweizer Nationalbank die Festsetzung des Frankenkurses zum Euro aufhob, zeigte sich, dass die Banken mit der Situation überfordert waren und die Stopp-Loss-Vereinbarung für die Risikovermeidung ungeeignet war.

[su_nt_box style=“green“ closable=“un-closable“]In vielen Fällen wurden die privaten Kreditnehmer von ihren Banken unrichtig oder unvollständig beraten. Sie wussten nicht über das eingegangene Risiko Bescheid und hat ihnen auch die Stopp-Loss-Vereinbarung nichts genützt. In diesen Fällen ist es jedenfalls empfehlenswert, ihren Kreditvertrag von NEUMAYER, WALTER & Haslinger Rechtsanwälte überprüfen zu lassen.[/su_nt_box]

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