Fremdwährungskredite: OGH meißelt seine Rechtsansicht in Stein.

Verbraucherfeindliche Rechtsprechungslinie bleibt.

Im Laufe des vergangenen Jahres wurde das Thema Fremdwährungskredit und dessen mögliche Anfechtung wieder emsig betrieben. Die Kreditnehmer konnten Hoffnung schöpfen, dass doch noch ein Ausweg aus der Fremdwährungsfalle gefunden werden kann. Doch hier machte der OGH den Verbrauchern einen Strich durch die Rechnung.

Lichtblick am Horizont war die Entscheidung des OGH vom 02.02.2022 (6 Ob 51/21z) – wie von uns berichtet –, in der sich der OGH überraschenderweise von seiner früheren kreditnehmerfeindlichen Judikatur abwandte. Der OGH judizierte, dass bei Fehlen der genauen Definition der Fremdwährung, der gesamte Kreditvertrag nichtig wäre, da die Fremdwährung keine bloße Nebenklausel und die Kreditsumme in der Fremdwährung unbestimmt sei. Es wäre im Kreditvertrag nie festgelegt, wie hoch die Summe der kreditierten Schweizer Franken gewesen wäre und wäre kein späteres Verhalten des Kreditnehmers zu deren Festlegung feststellbar.

Seit dieser Entscheidung im Februar sind mittlerweile unzählige Entscheidungen des OGH ergangen, die seine Entscheidung vom 02.02.2022 als „Ausreißerentscheidung“ darstellen und aufgrund eines besonderen Einzelfalles erfolgte.

Letzter Strohhalm der vielen Kreditnehmer war eine im August 2022 ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichtes Innsbruck (4 R 92/22v), die judizierte, dass die Fremdwährung nicht bestimmt genug sei, wenn im Kreditvertrag lediglich auf die Kreditierung in „Euro und Fremdwährung bis zum Gegenwert von € xxx unter Umstieg in andere Währungen mit Zustimmung der Bank unter Vereinbarung der Rückzahlung des Kredites in jener Währung, in der Kredit ausgenutzt wurde“ verwiesen werde. Dies reiche nicht aus um die Fremdwährungsklausel ausreichend zu bestimmen und sei daher der gesamte Kreditvertrag aufgrund der Eigenschaft als essentialia negotii nichtig. In der Branche bekannt war das von der unterlegenen Bank erhobene Rechtsmittel an den OGH, dessen Entscheidung mit Spannung erwartet wurde. Könnte endlich doch etwas für die Verbraucher gewonnen werden?

Auf dem Boden der (Rechts-)Tatsachen zurückgekommen, flatterte erst kürzlich die neuste OGH Entscheidung – noch nicht veröffentlicht – ins Haus, welche die Rechtsprechungslinie des OGH nunmehr in Stein meißelt. Zusammengefasst führte dieser rechtlich aus, dass beide Parteien den Abschluss eines Kreditvertrages in der Währung Schweizer Franken wollten. Die Kreditnehmer erhielten auch Schweizer Franken ausbezahlt und konnten die entsprechenden Beträge aus dem Kontoauszug entnehmen. Die fremde Währung stellt die Grundlage für die Rückzahlungsverpflichtung dar, was wesentlich ist. Der Wille der Kreditnehmer war eindeutig darauf gerichtet, das Wechselkursrisiko zu Schweizer Franken zu tragen. Ausreichend Aufklärung erfolgte, ebenso wie ein mehrmaliger Hinweis auf eine Konvertierung, welche durchwegs abgelehnt wurde. Selbst wenn die Fremdwährungsklausel im Kreditvertrag selbst unbestimmt gewesen wäre, würde dies durch zeitnahe Information der Kreditnehmer über den zugrunde gelegten Franken-Betrag ausreichende Bestimmtheit eintreten lassen.

Auch, wenn der OGH überraschenderweise eine so verbraucherfeindliche Linie fährt, sind die rechtlichen Argumente durchwegs schlüssig und nachvollziehbar. Spätestens jetzt ist die gefestigte Meinung der Rechtsprechung über die Chancenlosigkeit der Bekämpfung des klassischen Fremdwährungskredites zu akzeptieren. Die Banken gehen auch deshalb auf keinerlei Gespräche zu Nachlässen oder Vergleichen ein. Sonder- oder Ausnahmefälle sind nur noch schwer denkbar.

Zu den Autorinnen:

Mag. Nina Kupec ist geprüfte Rechtsanwaltsanwärterin bei Neumayer & Walter.

Mag. Ulrich Walter ist Kanzleipartner bei Neumayer & Walter.

Frankenkredite: Nicht mehr viel Zeit für Anfechtungen

Warnung vor der Beschwichtigungspolitik durch die Banken. Es drohten massive Probleme.

[su_nt_quote name=“Claudia Hase,“ meta=“Kleine Zeitung , 04.10.2017″]Seit Jahren werden alle Konsumenten, die einen Frankenkredit bedienen müssen, von vielen Seiten vor den Risiken dieser potenziellen finanziellen Zeitbomben gewarnt. Aber noch immer sitzen Österreicher mit insgesamt 20 Milliarden Euro in der Fremdwährungsschuld. Wirtschaftsanwälte des privaten, nicht gewinnorientierten Vereins Cobin Claims rufen jetzt Betroffene eindringlich dazu auf, vor der am 15. Jänner 2018 drohenden Verjährungsfrist ihre Rechtsposition zu prüfen. Man müsse sich mit zu erwartenden Schäden keinesfalls einfach abfinden.Konkret bietet der Verein an, mit Sammelaktionen und Klagen aktiv zu werden. Die größte Gefahr geht laut Vereinsobmann Oliver Jaindl bei den Frankenkrediten von den „horrenden Deckungslücken“ am Ende der Laufzeit aus. Die Finanzmarktaufsicht warnt seit Jahren, dass das System mit den Tilgungsträgern zu enormen Problemen führen dürfte. Jaindl geht noch weiter:„Banken haben die Kredite sogar vielfach mit Tilgungsträ-gern unterlegt, die das Risiko von Währungsschwankungen nicht neutralisiert, sondern im Gegenteil potenziert haben.“ Die Konzepte seien von Anfang an fehlerhaft gewesen, verweist er auf etwaige Rechtsansprüche. [/su_nt_quote]

Außerdem gibt es versteckte massive Kosten bei den Tilgungsträgern ins Feld, über die Konsumenten bis heute nicht informiert würden.

Wir sehen auch gute Chancen, für Opfer der „Stop-Loss“- Zwangskonvertierungen nach dem Frankenschock Mitte Jänner 2015 noch etwas tun zu können.

Bankberater haben in persönlichen Beratungen die Risiken untertrieben. Auch gegen die Online-Trading-Plattform Saxo, die Kunden im Zuge des Franken-Crashs geschädigt hatte, will Cobin Claims ins Feld ziehen.

Erste Urteile gegen Saxo gibt es bereits. Auch gilt die Verjährungsfrist im Jänner.

 

 

Frankenkredite: Gutachten bringt die Bank in Bedrängnis

In der Causa Frankenkredite liegt nun ein Gutachten vor:

[su_nt_quote name=“Kurier, Kid Möchel 21.06.2016″]“Zwar ist eine Stop-Loss-Order in einer normalen Marktsituation eine geeignete Möglichkeit einer Kursabsicherung“, heißt es darin. „Jedoch ist diese im Falle einer Marktverwerfung nicht geeignet, da mit hoher Wahrscheinlichkeit in dem Zeitraum des Crashes völlig erratische (zufällige) Kurse zustande kommen können.“ Bereits 1987 gab es laut Gutachter einen Aktienkurs-Crash an der US-Wall Street und im 1992 eine Marktverwerfung auf den Devisenmärkten. „Ein Bankberater hätte sich dieser Situation bewusst sein müssen“, heißt es im Gutachten. „2011 ist ein Beibehalten eines Franken-Kredites bankfachlich kaum vertretbar gewesen.“ Die Nachteile des Franken übertrafen schon damals die Vorteile. Bereits am 6. September 2011 sei der Euro-Franken-Kurs um zehn Prozent geschwankt. Eine Wiederholung war laut Schäbinger nicht ausgeschlossen. Und: Da die Schweizer Nationalbank nicht ewig Devisen aufkaufen und die Bilanzsumme nicht ständig erhöhen könne, lag die Aufhebung des Mindestkurses auf der Hand; nur wann das tatsächlich passieren wird, war unklar.[/su_nt_quote]

[su_nt_button target=“_blank“ url=“http://kurier.at/wirtschaft/stop-loss-debakel-bei-frankenkrediten-bank-von-gutachter-massiv-belastet/205.567.361″]Lesen Sie mehr:[/su_nt_button]

 

Banken lenken bei Klagen oft ein! – Fremdwährungskredite

Die Gerichte prüfen Stop-Loss-Orders bei Fremdwährungskrediten.

Die Gerichtssachverständigen Friedrich Baldinger und Oliver Lintner stellten in zwei Verfahren fest:

[su_nt_quote name=“Salzburger Nachrichten, Gerald Stoiber 15.04.2016″]Baldinger:

„Eine sorgfältige Bank hätte einen Kunden darauf hinweisen müssen, dass es bei einem hochvolatilen Markt zu wesentlich schlechteren Kursen kommt“

Lintner:

„Eine Stop-Loss-Order bietet keinesfalls absolute Sicherheit gegenüber Kursverlusten bei Fremdwährungskrediten“[/su_nt_quote]

Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Klagen gegen verschiedene Geldinstitute eingebracht.

[su_nt_quote name=“Dr. Wolfgang Haslinger, Salzburger Nachrichten, Gerald Stoiber 15.04.2016″]„Die Banken haben kein Interesse an Gerichtsverfahren, sondern sind an einer Einigung interessiert.“[/su_nt_quote]

[su_nt_button target=“_blank“ url=“http://www.nwhp.eu/wp-content/uploads/2016/04/41-62726120.pdf“]Lesen Sie mehr:[/su_nt_button]

 

Frankenkredit-Misere: Gutachter nimmt Banken in die Pflicht

[su_nt_box closable=“un-closable“]
Die Banken hätten erkennen müssen, dass ihre Kunden mit den Frankenkrediten Schiffbruch erleiden.
[/su_nt_box]

Nach dem Gutachten des Linzer Sachverständigen Friedrich Baldinger wäre es,ex ante betrachtet, nach der Finanzkrise 2008 die ordnungsgemäße Primärempfehlung einer Bank gewesen, die Konvertierung des Schweizer-Franken-Kredits in Euro durchzuführen. Weiters stellt er fest, dass schon lange vor der Kursfreigabe vor einem Franken-Kurssprung gewarnt wurde.

Eine sorgfältige Bank hätte einen Kunden, der nicht bereit gewesen wäre, eine weitere negative Kursentwicklung von unter 1,20 zu akzeptieren, darauf hinweisen müssen, dass die Möglichkeit besteht, dass es bei einem hoch volatilen Markt zu wesentlich schlechteren Kursen kommt.

Dies bestätigt die Ansicht unserer Kanzlei, dass die Bank Schäden zu tragen hat.

[su_nt_button target=“_blank“ url=“http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/4911245/FrankenkreditMisere_Gutachter-nimmt-Banken-in-die-Pflicht?_vl_backlink=/home/nachrichten/oesterreich/index.do“]Lesen Sie mehr dazu: [/su_nt_button]

Frankenkredite: Teufel steckt im Detail der Banken-AGB

[su_nt_box style=“green“ closable=“un-closable“]Banken sind vertraglich an den Stop-Loss Kurs gebunden.[/su_nt_box]

[su_nt_quote name=“Wirtschaftsblatt 30.09.2015, 13:06 von Oliver Jaindl „] Mag. Wolfgang Haslinger hat die Natur dieser Stop-Loss-Absicherungen untersucht und ist der Rechtsmeinung, dass die Vereinbarung vor dem Hintergrund der meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bindend sind: Die Banken, so Haslinger, kennen in ihren AGB im Grund nur zwei Transaktions-Arten: Wertpapiergeschäfte zu Börse-Preisen und andere Transaktionen zu Fixpreisen. Da Franken-Verkäufe nicht unter die Rubrik „Wertpapiere“ fallen, seien sie zu Fixpreisen auszuführen gewesen – das sei eben der Stop-Loss-Kurs und nicht der tatsächliche Ausführungskurs. [/su_nt_quote]

[su_nt_button target=“_blank“ url=“http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/newsletter/4831921/FrankenKredite_Teufel-steckt-im-Detail-der-BankenAGB?_vl_backlink=/home/index.do“]Lesen Sie mehr[/su_nt_button]

 

Frankenkredite: Neue Klagen im Anrollen

[su_nt_quote name=“Wirtschaftsblatt 05.06.2015″]“Kuriosum um Stop-Loss-Limits in Salzburg: Kredite wurden zu Pro-forma-Kurs konvertiert. Konsumentenschützer haben einen neuen rechtlichen Ansatz in der Frankenproblematik.“[/su_nt_quote]

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Die nächste Finanzkrise

Im September 2011 hat die Schweizer Nationalbank den Kurs des Franken gegenüber dem Euro mit 1,2 festgesetzt. Grund für dieses Vorgehen waren die steigenden Kosten für Konsumenten und die Befürchtung, dadurch Wettbewerbsnachteile zu erleiden.

Tausenden Liegenschaftseigentümer in Österreich und Europa wurde von ihren Banken und Finanzberatern die Aufnahme eines Kredites in Schweizer Franken, anstelle der eigenen Währung, empfohlen. Die dahinter stehende Idee war, durch das Währungsverhältnis und die niedrigen Zinsen zu profitieren. Deshalb haben viele Liegenschaftseigentümer einen Kredit aufgenommen, der zum Schweizer Franken indexiert, aber in ihrer Heimwährung zurückzuzahlen war/ist.

Während viele Menschen dachten, dass die Festsetzung des Kurses zwischen Schweizer Franken und Euro für immer anhalten wird, hat die Schweizer Nationalbank ihre Meinung im Jänner 2015 geändert und die Festsetzung beseitigt. Durch dieses Vorgehen wurden viele Marktakteure wie Banken, Hedgefonds oder Finanzberater aber auch die privaten Kreditnehmer überrascht. In nur kurzer Zeit hat der Schweizer Franken gegenüber dem Euro um 20 Prozent zugelegt; gegenüber den Währungen von Polen (Zloty), Ungarn (Forint) und Kroatien (Kuna) liegt der Wert noch höher. Viele Banken fürchten nun um die vergebenen Kredite und fordern Nachbesicherungen und Nachzahlungen.

In diesem kurzen Augenblick haben sich die Kredite der Liegenschaftseigentümer um 20 Prozent erhöht. Viele von ihnen müssen monatliche Zahlungen erbringen, die sie sich nicht leisten können. Sie sind überrascht, verängstigt aber auch darüber verärgert, dass sie von ihrer Bank oder ihrem Finanzberater über dieses Risiko nicht informiert worden sind. Viele Kreditnehmer haben zur Risikovermeidung mit ihrer Bank einen sogenannten Stopp-Loss vereinbart. Als jedoch die Schweizer Nationalbank die Festsetzung des Frankenkurses zum Euro aufhob, zeigte sich, dass die Banken mit der Situation überfordert waren und die Stopp-Loss-Vereinbarung für die Risikovermeidung ungeeignet war.

[su_nt_box style=“green“ closable=“un-closable“]In vielen Fällen wurden die privaten Kreditnehmer von ihren Banken unrichtig oder unvollständig beraten. Sie wussten nicht über das eingegangene Risiko Bescheid und hat ihnen auch die Stopp-Loss-Vereinbarung nichts genützt. In diesen Fällen ist es jedenfalls empfehlenswert, ihren Kreditvertrag von NEUMAYER, WALTER & Haslinger Rechtsanwälte überprüfen zu lassen.[/su_nt_box]

Vorsicht bei Vertragsänderung durch Banken

Seit dem die Schweizer Notenbank ihre Geldpolitik im Jänner 2015 geändert hat, kann es Fälle geben, in denen der Kreditnehmer Zinsen auf seinen Kredit erhält. Die Banken versuchen dem naturgemäß entgegen zu wirken. Neuerungen der Bedingungen sind daher unbedingt gründlich zu prüfen oder prüfen zu lassen.

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