Unsere Kanzlei ist fachlich besonders breit aufgestellt, weshalb die Palette unserer Spezialgebiete weit gestreut ist. Zu unseren Mandanten zählen wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Je nachdem welches Rechtsproblem an uns herangetragen wird und welche Interessen und Wünsche der Einzelne hat, versuchen wir die besten Lösungen zu finden und umfangreich rechtlich zu beraten.

Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die Fachgebiete unserer Kanzlei, in welchen wir besondere Erfahrungen und Kenntnisse vorweisen können.

Wir beraten Unternehmen aber auch Privatmandanten – nicht nur im Zusammentreffen mit Unternehmen – umfassend. Die Palette unsere Spezialgebiete ist daher weit gestreut. Es wird daher in Folge nur ein kurzer Überblick der Tätigkeit gegeben, wobei der spezialisierte Anwaltspartner nach dem Schlagwort des Spezialgebietes angegeben ist.

Die Beratung und Vertretung bezieht sich insbesondere auf individuelle Arbeitsrechtsproblematiken inkl. der Vertretung vor den jeweiligen Arbeits- und Sozialgerichten.

Als Absolvent auch der Wirtschaftsuniversität Wien und aufgrund der mehrjährigen Tätigkeit als Berufsanwärter hat Dr. Neumayer insbesondere auf diesem Gebiet zusätzliche Qualifikationen und vermag nicht nur üblich auftretende Fragen zu beantworten, sondern insbesondere Zusammenhänge bei Gründung von Gesellschaften, Auswahl der Gesellschaftsform und richtige Wahl des Standortes zu erkennen. Dabei sind insbesondere die Erfahrungen und die laufende Tätigkeit im internationalen Steuerrecht sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern für unsere Mandanten vorteilhaft. Umfaßt ist auch das Finanzstrafrecht.

Als Vertreter zwei verschiedener Bankengruppen werden täglich anfallende Fragen des Bankgeschäftes, des Bankvertragsrechtes und des internen Bankrevisionsrechtes behandelt. Ebenso werden aber umgekehrt Konsumenten gegenüber Banken in auftretenden Fragen, insbesondere in Bezug auf Veranlagungs- und Vermögensbildungsfragen vertreten. Die Beratung bezieht sich aber auch auf Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Vermögensberater, da die Kanzlei als ständiger Vertreter der Wirtschaftskammer auf diesem Gebiet und als Vertreter mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen spezielle Erfahrungen auch mit Beraterhaftung bei Bankgeschäften, Fondsveranlagungen oder Haftungsproblematiken bei Veranlagungsmodellen hat und beide Anwälte laufend in diesem Fachbereich beratend tätig sind.

Es gibt kaum ein anderes Rechtsgebiet, wo es sinnvoller erscheint Prozesse zu vermeiden und konstruktive Lösungen für Baufirmen, Subunternehmer und Auftraggeber im Vorfeld zu einem Verfahren zu finden. Dafür setzen wir uns intensiv ein, stehen aber bei unüberwindbaren Differenzen für jeden Bauprozeß mit fachlicher Kompetenz erfolgreich hinter unseren Mandanten, wie die jahrelange Vertretung verschiedener Bauunternehmen zeigt.

Auch Probleme des Wiener- und NÖ-Baurechts und der damit verbundenen raumordnungsrechtlichen Fragen stellen nicht nur für den professionellen Liegenschaftsverwerter, sondern auch für jeden Grundbesitzer und „Häuslbauer“ eine Schwierigkeit dar. Bei der Lösung derartiger Fragen sind wir, auch als für dieses Gebiet empfohlen durch eine große Rechtsschutzversicherung, gerne behilflich.

Die Problematiken rund um das eigene Ableben werden verständlichweise gerne verdrängt, obgleich eine Regelung sinnvoll erscheint, um den Familienfrieden oft aufrechterhalten kann. Für sämtliche Probleme und Fragen im Zusammenhang mit Erbrecht und Erstellung sowie Registrierung von Testamenten stehen wir ebenso zur Verfügung, wie für allenfalls mit dem Ableben zusammenhängenden Fragen, der Versorgungsvollmacht oder der bereits im Vorfeld allenfalls notwendigen Patientenverfügung, für den Fall der Dispositionsunfähigkeit.

Das Tätigkeitsfeld reicht von Vertretung vor Behörden, Erwirkung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für Unternehmen und Arbeitnehmer bis zur Verfassung von Beschwerden an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts.

Wir versuchen, unseren Mandanten auf diesem Gebiet nicht nur die an uns herangetragene Fragen zu beantworten und mit Musterverträgen und Musterfirmenbucheingaben die gewünschten Gesellschaften oder Umstrukturierungen vorzunehmen, sondern aktiv an der Gestaltung und Ausformung der Firmenkonstruktion heranzutreten. Die Einbeziehung von steuerlichen Aspekten ist eine Schwerpunkt dieser Beratung. Das Beratungsfeld geht vom klassischen KMU über mittelgroße Familienunternehmen mit Holdingkonstruktionen in Form von Gesellschaften oder Stiftungen bis zur Konzernberatung, wobei aufgrund der Kooperationen auch internationale oder fachlich spezialisierte Experten unterstützend herangezogen werden.

Sowohl für die Anmeldung des Einzelunternehmers für ein allenfalls freies Gewerbe, als auch für die Gewerbeanmeldung von Körperschaften, unter gleichzeitiger Namhaftmachung der gewerberechtlichen Verantwortlichen und Geschäftsführer bis hin zu Spezialproblemen des Umfangs der jeweiligen Gewerbe und Ausformulierung der Gewerbeberechtigung, stellen wir gerne sämtliche Formulare zur Verfügung und wird anhand von Checklisten bereits im Vorfeld zur Optimierung der Beratung bekannt gegeben, welche Unterlagen und Dokumente notwendig sind.

Die wichtigen Fragen der Abgrenzung der freien Handelsvertretertätigkeit zu den neuen selbständigen oder gar arbeitnehmerähnlichen Vertragsverhältnissen stellen sowohl für den Unternehmer, als auch den Handelsvertreter existentielle Problematiken dar. Es ist uns ein Anliegen, hier ebenso behilflich zu sein, wie im Falle der Auflösung eines Handelsvertretervertrages samt allenfalls damit verbundenem Ausgleichsanspruch und der Berechnung des Ausgleichsanspruches für Unternehmer und Vertreter zur Verfügung zu stehen.

Hier reicht das Beratungsspektrum von dem klassischen Muster-, Marken und Patentschutz bis zu den immer aktueller werdenden Problematiken des EDV- und Softwarerechts samt Domainschutzrechts. Als Autor eines Werks im Persönlichkeitsschutzrecht und ausgebildeter Medienrechtler sowie Mitverfasser der Norm zur Bewertung verschiedener IP-Rechte befaßt sich insbesondere Dr. Neumayer mit diesen Materien. Ebenso besteht umfangreiche Praxiserfahrung bei klassischen Wettbewerbsprozessen aufgrund laufender Vertretung eines Wettbewerbsschutzverbandes im Bereich des Finanzdienstleistungs- und Versicherungswesens.

Sowohl bei professionellen Liegenschaftsverwertern, als auch bei privatem Wohnungs- oder Hauskauf stehen wir mit individuellen Verträgen, kompetenter Gesamtabwicklung, inkl. Grundbuchsdurchführung und Treuhandschaft samt registrierter Treuhandschaft über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch unseren zahlreichen Klienten zur Verfügung. Ebenso umfaßt ist aber auch das Miet- und Wohnrecht, wobei bei jeder Beratung, ungeachtet ob Unternehmer- oder Verbraucherseite, die jahrelange Erfahrung aus der Vertretung mehrerer Hausverwaltungen zur zielorientierten Hilfe beiträgt.

Mit fundiert und gezielt ausgebildeten Kanzleikräften sowie modernster elektronischer Hilfsmittel bieten wir nicht nur standardisierte Formularanträge, sondern versuchen, durch innovative und variantenreiche Exekutionsführung die Schuldner unserer Klienten zu Zahlungen zu zwingen.

Als ständiger Vertreter des ÖVT (Österreichischer Verein für Tourismus) und als Konsulent auch im Rahmen der Legislative von Reisebestimmungen ist Dr. Neumayer führend auf diesem Gebiet tätig. Die Vertretung bezieht sich aber nicht nur auf Reiseunternehmer und Veranstalter, sondern insbesondere auch auf das klassische Reisegewährleistungs- und Schadenersatzrecht im Falle einer mißlungenen Urlaubsreise zur Abgeltung der ungerechtfertigt erlittenen Enttäuschungen.

Die kompetente Lösung von Fragen des Verwaltungsverfahrens und Verwaltungsstrafrechts sowie des öffentlichen Wirtschaftsrechtes trägt immer mehr zum Erfolg von Unternehmen bei. Dabei bieten wir nicht nur gutachtliche Lösungen an, sondern vertreten insbesondere praxisorientiert die Klienten auch bei Beschwerden an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Selbstverständlich fließt auch das Wissen des externen Beraters, em. Univ.Prof. DDr.Dr. hc Robert Walter, in die Beratungstätigkeit ein.

Die Beratung umfasst klassische versicherungsrechtliche und versicherungsaufsichtsrechtliche Fragen ebenso, wie die täglich auftretenden Probleme des Umfangs von Versicherungen, der Deckungspflicht und der Höhe der Ersatzpflicht der Versicherung für den Konsumenten. Als Spezialmaterie kann aber das Versicherungsvermittlerrecht, auf dem insbesondere Dr. Neumayer auch publiziert, angesehen werden, wobei hier die Erstellung von Vertragsformularen, die Beratung der Provisionsgestaltung bis zur Überprüfung von Abrechnung und prozeßrechtliche Auseinandersetzungen über Abrechnungsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen zu unserem täglichen Geschäft zählen.

Das Beratungsspektrum reicht von der klassische Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, von Ehegatten- und Kindesunterhalt, aber auch insbesondere die Abwehr von überhöhten Unterhaltsforderungen für unsere Mandanten, hin zur Führung von komplexen Ehescheidungsverfahren. Gerade die wirtschaftlichen Aspekte für den Mandanten stehen hier im Vordergrund. Ziel ist es so rasch und kostengünstig wie möglich für unsere Mandanten eine zufrieden stellenden Lösung zu erarbeiten.