[dropcap letter=“D“]ie Erste Bank ist eine der größten Gläubigerinnen der Alpine Holding GmbH. Als solche hatte sie besonderes Interesse daran, Alpine-Anleihen zu verkaufen, um ihr eigenes Risiko eines Totalverlustes zu Lasten der Anleger zu minimieren und dieses auf die Kunden zu überwälzen. Über den daraus entstehenden klassischen Interessenkonflikt nach dem Wertpapier-Aufsichtsgesetz – einerseits selbst Gläubiger zu sein und andererseits Anleihen ihrer Schuldnerin im eigenen Interesse zu vermitteln, hätte die Erste Bank die Anleger aufklären müssen.

Die sich immer verschlechternde Bonität des Alpine Konzerns war den Gläubigerbanken durchwegs bekannt, dennoch wurden die letztendlich als „Hochrisiko-Produkte“ einzustufenden Anleihen an Anleger jeder Risikoklasse – auch jener, die geringstes Risiko wünschten- vermittelt.

Aufgrund der Portfolio-Zusammensetzung unserer Mandanten lässt sich nachvollziehen, dass offenbar jene Banken wie die Erste Bank, die große Außenstände bei der Alpine hatten, besonderes Interesse daran zeigten, ihren Kunden die Alpine-Anleihen zu verkaufen und dies auch in großem Stil gemacht haben.

Bei den Verkaufsgesprächen wurde weniger auf die Risiken als auf die Tatsache, dass die „Alpine“ das zweitgrößte Bauunternehmen Österreichs war eingegangen um Sicherheit der Anleihen zu unterstreichen. Die laufende Verschlechterung der Bonität der Alpine wurde in diesem Zusammenhang bewusst nicht herausgestrichen sondern vielmehr auf die Ertragschancen hingewiesen.

Wir von Neumayer, Walter & Haslinger haben uns zum Ziel gesetzt, auch den Interessenskollisonen und Eigeninteressen der Gläubigerbanken in der Causa Alpine auf den Grund zu gehen und unsere Mandanten als geschädigte Anleger bestmöglich zu vertreten.

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