Alpine-Gläubiger bekamen recht

In der Causa Alpine Anleihen ist ein weiteres anlegerfreundliches Urteil ergangen und wurde vom Oberlandesgericht bestätigt.

Aufgrund mangelnder Risikoaufklärung wurde im Fall eines Salzburger Ehepaars deren Hausbank zur Rückzahlung der gesamten Investition plus Zinsen verurteilt.

Der Vertrag wurde wegen Irrtums aufgehoben.

Im Urteilsspruch ist zu lesen:

[su_nt_quote name=“Salzburger Nachrichten, Gerald Stoiber 15.04.2016″]“Dass die Alpine-Anleihe tatsächlich nicht als risikoarm, sondern mangels Ratings eigentlich als risikohohes Anlageprodukt zu qualifizieren gewesen wäre, war den Klägern nicht bewusst.“[/su_nt_quote] [su_nt_button target=“_blank“ url=“http://www.nwhp.eu/wp-content/uploads/2016/06/Salzburger-Nachrichten-30.-MAI-2016.pdf“]Lesen Sie mehr:[/su_nt_button]

Alpine-Anleihen: Richtungsweisende OLG Entscheidung

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[su_nt_quote name=“Salzburger Nachrichten , Gerald Stoiber , 09.12.2015″]Ein Geldinstitut aus Wien wurde in zweiter Instanz rechtskräftig dazu verurteilt, einem pensionierten Juristen aus Niederösterreich das investierte Kapital zu ersetzen und knapp 30.000 Euro zu bezahlen. Der Mann hatte im Mai 2011 eine Alpine-Anleihe in diesem Ausmaß gezeichnet. Zwei Jahre später schlitterte das Unternehmen in die Pleite, die Anleihegläubiger sahen komplett durch die Finger.

Die Alpine hatte zwischen 2010 und 2012, als die Finanzprobleme bereits gravierend waren, drei Anleihen im Volumen von insgesamt 290 Mill. Euro begeben. In zahlreichen Fällen lenkten die Banken ein oder sie wurden im Sinne der Anleger bereinigt, doch die Arbeiterkammer führt auch mehrere Sammelklagen – hier geht es für mehr als 1400 Geschädigte um 27 Mill. Euro.

Nicht über das Risiko aufgeklärt

Der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger, der den Pensionisten vertritt, freut sich über den Richterspruch des OLG Wien: „Die Bank konnte nicht unter Beweis stellen, dass sie den Kunden konkret über das Risiko des einzelnen Produktes aufgeklärt hatte.“ Es reiche eben nicht aus, dass der Kläger seit 15 Jahren Erfahrung mit Wertpapieren gehabt habe und auch allgemein über das Risiko einer Anleihe informiert worden sei. So sei dem Kunden nie gesagt worden, dass die Alpine-Anleihe im Insolvenzfall nachrangig gestellt sei und daher ein Totalverlust drohte. Dies sei für die Banken ersichtlich gewesen, aber nicht für den Kunden.

Dabei war der pensionierte Jurist ein gebranntes Kind: Er hatte früher auf Empfehlung des Finanzberaters AWD bereits 100.000 Euro verloren und war dann zu seiner Hausbank gewechselt.

Geht es anderen Anleihezeichnern ähnlich?

Anwalt Haslinger geht davon aus, dass viele Alpine-Anleihezeichner ähnlichen Fehlinformationen aufgesessen seien. Daher sei es wichtig, die drohende Verjährungsfrist von drei Jahren nicht zu übersehen. Haslinger setzt dabei zu Beginn des Jahres 2013 (und nicht erst zur Konkurseröffnung im Sommer) an, denn durch den Depotauszug von der Bank sei damals für den Anleihezeichner der Wertverlust erstmals direkt ersichtlich gewesen.[/su_nt_quote]

Bitte beachten Sie die drohende Verjährung!

Mehr dazu:

[su_nt_button target=“_blank“ url=“http://www.salzburg.com/nachrichten/dossier/alpineinsolvenz/sn/artikel/alpine-anleihen-bank-muss-pensionisten-kapital-ersetzen-176332/“]Salzburger Nachrichten, Alpine-Anleihen: Bank muss Pensionisten Kapital ersetzen[/su_nt_button] [su_nt_button target=“_blank“ url=“http://derstandard.at/2000027187112/Alpine-Pleite-Weiteres-anlegerfreundliches-Urteil“]derstandard.at,Alpine-Pleite: Weiteres anlegerfreundliches Urteil[/su_nt_button]

 

Fall Alpine zeigt Probleme bei Bankkunden-Beratung auf

[su_nt_quote name=“Wirtschaftsblatt 05.10.2015 von Oliver Jaindl „]Mag. Wolfgang Haslinger hat nun seine Fälle näher untersucht und ortet strukturelle Defizite in der Kundenberatung heimischer Banken: Sie betreffen reihum so ziemlich alle Institute-große Geldhäuser genauso wie kleine, in große Verbände eingebettete Regionalbanken. „Es stellt sich heraus, dass die Banken nicht beraten konnten, da sie das Produkt nicht verstanden haben“, resümiert Haslinger. So sei die Risiko-Aufklärung oftmals sehr allgemein gehalten gewesen-genaue Bonitätsdaten oder Kennzahlen, die das Risiko erahnen hätten lassen und rasch verfügbar gewesen wären, wurden Kunden nicht mitgeteilt: „Einem Mandanten sagte man bloß: Es gibt nichts Negatives.“[/su_nt_quote] [su_nt_button target=“_blank“ url=“http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/newsletter/4835736/Fall-Alpine-zeigt-Probleme-bei-BankkundenBeratung-auf“]Lesen Sie mehr[/su_nt_button] [su_nt_button target=“_blank“ url=“http://www.nwhp.eu/alpine-news/“]Weitere Infos zum Alpine Fall[/su_nt_button]

Alpine News

[su_nt_box style=“green“ closable=“un-closable“]Aufgrund der sehr guten bisherigen Erfolgsquote in Gerichtsverfahren sollte jedenfalls eine Einklagung von Schadenersatzansprüchen konkret geprüft werden;
[/su_nt_box]

Dies macht erforderlich mit Ihnen ein rechtsanwaltliches Beratungsgespräch über die damalige Ankaufs-Beratung, Ihre Motivation der Veranlagung in ALPINE, ihre Anlageziele, Risikobereitschaft sowie die Prüfung von Unterlagen (Kaufauftrag, Anlegerprofil,…) zu führen!

Sollten Sie beispielsweise über einen der folgenden Punkte von ihrer Bank nicht aufgeklärt worden sein, sollten Sie unbedingt von überprüfen lassen, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist:

  • die Alpine Holding GmbH keine börsennotierte Gesellschaft ist, die Publizitätspflichten und Kontrollen unterliegt, und kein Rating aufweist (!)

  • die Veranlagung von den Emissionsbanken ua der BAWAG und auch Bankintern bei Raiffeisen du ERSTE/Sparkasse als solche mit hohem Risiko dh Risikostufe 4 (=Totalverlustrisiko) = hochspekulative eingestuft wurde und damit mit den Vorgaben der meisten Anleger – die bei einer Investition in eine Anleihe von einer besonderen Sicherheit des Kapitals ausgingen – unvereinbar war.

  • Die Anleihe aufgrund der HOLDING Konstruktion eine NACHRANGIGE Anleihe war, dh das Anleiheninhaber im Fall eines Konkurses der Alpine als letzte bedient werden dh de fakto leer ausgehen und kaum mit einer Konkursquote zu rechnen war.

  • die Haupteigentümerin eine spanische Gesellschaft ist,

  • die Gewinn und Eigenkapitalquote kontinuierlich sanken, 2010 kaum Gewinn und im laufenden Jahr des Verkaufes erhebliche Verluste erzielte

  • die Emittentin, d.h. die Alpine Holding GmbH keine Bautätigkeiten und kein Bauträgergewerbe ausübte,

  • an Aktivvermögen lediglich EUR 8.000,00 in bar, sowie

  • die Alpine Holding GmbH eine Beteiligung an der Hoch- und Tiefbau Beteiligungs GmbH (94%; diese ist zu 81,544% an der ALPINE Bau GmbH beteiligt) und der E. Gottschall& Co. Bauunternehmung GmbH (100 %; diese ist zu 6 % an der ALPINE Bau Deutschland AG beteiligt) hatte und

  • keinerlei sonstige materielle Werte (nicht einmal Büromaterial,…), außer den Beteiligungen an der Hoch- und Tiefbau Beteiligungs GmbH und der E.Gottschall& Co. Bauunternehmung GmbH hatte sowie

  • die Bestätigungsvermerke einen Zusatz hatten und nicht bewertbare und in der Einbringlichkeit nicht völlig sichere Forderungen in Millionenhöhe existierten, deren Ausfall zumindest Reorganisationsbedarf bewirken würden,

In vielen Fällen spielte sich der Beratungsvorgang so ab, dass Anleihen der Alpine den Kunden von den Banken als gut gehendes liquides Unternehmen dargestellt wurden. Auf die schlechte wirtschaftliche Situation, die fragwürdige Bonität und die damit konkret verbundene Möglichkeit eines Totalverlustes wurde nicht hingewiesen; sondern vielmehr bei Anlegern der Eindruck erweckt, dass die Anleihen als risikoarm einzustufen seien.

[su_nt_box style=“green“ closable=“un-closable“]Sollten Sie daher Interesse an einer Klage gegen die Wertpapierverkaufende Bank haben, so wenden Sie sich bitte umgehend – vor einer Verjährung ihre möglichen Ansprüche – zu unverbindlichen Erstgespräch/Telefonat mit uns![/su_nt_box]

Bitte bedenken Sie, dass die Kanzlei eine Vielzahl von Anlegern vertritt und daher aufgrund des Umfanges und der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles die Prüfung möglicher Ansprüche eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Melden Sie sich daher so rasch wie möglich.

[su_nt_button target=“_blank“ url=“http://www.nwhp.eu/kontakt/“]Kontaktieren Sie uns![/su_nt_button]

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!


1 Bislang haben wir fast alle Verfahren gewonnen oder zum Vorteil der Anleger verglichen, es wurde nur eine Klage abgewiesen!

Alpine Anleihen: Ansprüche verjähren bald!

Neuigkeiten bezüglich der Alpine Anleihen.

  1. Betreffend der Veranlagung in die Anleihe der Alpine Holding GmbH 2011 bis 2016 bestehen grundsätzlich die Möglichkeit, eine Anfechtung wegen Irrtums vorzunehmen.
  1. Vorteil einer Irrtumsanfechtung gegenüber anderen schadenersatzrechtlichen Klagen ist, die vollkommene Rückabwicklung des Geschäftes. Der Vertrag wird somit nachträglich aufgelöst und so behandelt, als wäre das Geschäft nie zustande gekommen. Sie wären diesfalls so zu stellen, wie Sie ohne den Kauf der Anleihe gestanden wären; dh Sie erhalten Ihr Geld zurück!
  1. Nachteil ist, dass die Frist für eine Geltendmachung mit Abschluss des Vertrages zu laufen beginnt und drei Jahre beträgt. Der Anspruch kann zudem nur durch eine Klage fristwahrend geltend gemacht. Aus diesem Grund ist der Zeitraum für das Einbringen einer solchen Irrtumsanfechtungsklage betreffend der Anleihe 2011-2016 relativ kurz gesetzt.
  1. Gute Chancen für eine erfolgreiche Irrtumsanfechtung haben Sie, wenn Sie über bestimmte wesentliche Eigenschaften der Anleihe keine Kenntnis hatten (und im Falle der Kenntnis nicht gekauft hätten). Eine kurze Liste der häufiger vorkommenden Umstände, welche Ihnen möglicherweise irrtümlich nicht bekannt waren befindet sich in der Anlage.

Sollten Sie daher im Jahr 2011 die Anleihen erworben haben, ersuchen wir um kurze Überprüfung, ob Sie der Ansicht sind einen Irrtum unterlegen zu sein; sofern dies vorliegt, empfehle ich zur Vermeidung der sonstigen Verfristung Ihre Irrtumsanfechtungsansprüche durch gerichtliche Klage geltend zu machen.

Auf die drohende Verjährung dieser Ansprüche weisen wir nochmals ausdrücklich hin.

Das Vorgehen wegen Irrtums ist leider nur im Wege der Individualklage (es kommt auf den Einzelfall an!) möglich, weshalb diese nicht im Rahmen der Sammelintervention stattfinden kann.

Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung!

Anlagen:

Alpine Anleihen

Betreff: ALPINE Holding GmbH
Ansprüche in Zusammenhang mit den AnleihenAnleihe AT0000A0V834 (22.5.2012 bis 22.5.2017)Anleihe AT0000A0JDG2 (2010 – 2015) bzw.Anleihe ISIN AT0000A0PJJ0 (2011 – 2016)
Betreff: ALPINE Holding GmbH
Ansprüche in Zusammenhang mit den Anleihen
Anleihe AT0000A0V834 (22.5.2012 bis 22.5.2017)
Anleihe AT0000A0JDG2 (2010 – 2015) bzw
Anleihe ISIN AT0000A0PJJ0 (2011 – 2016)

Aufgrund des Konkurses der Alpine Bau GmbH und der Alpine Holding AG (=Emittent/Kapitalgarantiegeber der Anleihe) droht Anleiheinhabern, sofern keine rechtlichen Schritte gesetzt werden, der Totalverlust ihres Investments.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Vertretung von geschädigten Anlegern (vgl Causen: AMIS, MEL, Immofinanz, Immoeast, AvW, Contrin, Eurofinanz,…) und zahlreicher Anfragen von Alpine-Anleihen-Anlegern haben wir uns entschlossen, diese Anleger zu poolen und bieten in Form einer kostengünstigen Sammelintervention Rechtsberatung im Sinne der Prüfung und Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen sämtliche möglichen Haftungsgegner wie folgt an:

Nach Eröffnung der Insolvenz der Alpine Holding AG, ist der erste Schritt die Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren der Alpine-Gruppe. Wir übernehmen dies gerne für Sie zu einem Pauschalhonorar und melden Ihre Forderung in allen Verfahren an, in denen dies sinnvoll erscheint.

Wir prüfen derzeit Ansprüche auf Rückabwicklung gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) gegen Prospektprüfer, Emissionsbanken und Wirtschaftsprüfer; ein Kapitalmarktprospekt existiert

zwar, nach den uns vorliegenden Informationen ist dieser jedoch mangelhaft; daraus könnten
sich Rückabwicklungs- und/oder Schadenersatzansprüche gegen die genannten Personen ergeben.

Darüber hinaus sind auch andere Anspruchsgrundlagen, sowohl gegen die Wertpapier veräußernde und/oder beratende Banken die Ihnen die Wertpapiere vermittelt haben, sowie gegen die jeweiligen Wirtschaftsprüfer und evtl. Bilanzersteller möglich.

Wir sehen durchaus Chancen, dass APLINE-Anleger mit Hilfe unserer Unterstützung ihren Schaden minimieren könnten; um allerdings unseren potenziellen Gegnern keine Möglichkeit zur Änderung ihrer Prozess-Taktik zu ermöglichen legen wir im Interesse der Anleiheinhaber der ALPINE/unserer Mandanten unsere konkrete Strategie zur Schadensminimierung zum vorliegenden Zeitpunkt nicht offen.

Wir freuen uns über das von unseren Mandanten erteilte Vertrauen und möchten auch gerne Ihre Interessen vertreten: Wenn wir (auch) für Sie Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen sollen, ersuchen wir Sie, das beigefügte Informationsblatt ausgefüllt an uns zu retournieren.

Neue Vorwürfe gegen Gläubigerbanken, erstmals Vorwürfe gegen Erste Bank.

[dropcap letter=“D“]ie Erste Bank ist eine der größten Gläubigerinnen der Alpine Holding GmbH. Als solche hatte sie besonderes Interesse daran, Alpine-Anleihen zu verkaufen, um ihr eigenes Risiko eines Totalverlustes zu Lasten der Anleger zu minimieren und dieses auf die Kunden zu überwälzen. Über den daraus entstehenden klassischen Interessenkonflikt nach dem Wertpapier-Aufsichtsgesetz – einerseits selbst Gläubiger zu sein und andererseits Anleihen ihrer Schuldnerin im eigenen Interesse zu vermitteln, hätte die Erste Bank die Anleger aufklären müssen.

Die sich immer verschlechternde Bonität des Alpine Konzerns war den Gläubigerbanken durchwegs bekannt, dennoch wurden die letztendlich als „Hochrisiko-Produkte“ einzustufenden Anleihen an Anleger jeder Risikoklasse – auch jener, die geringstes Risiko wünschten- vermittelt.

Aufgrund der Portfolio-Zusammensetzung unserer Mandanten lässt sich nachvollziehen, dass offenbar jene Banken wie die Erste Bank, die große Außenstände bei der Alpine hatten, besonderes Interesse daran zeigten, ihren Kunden die Alpine-Anleihen zu verkaufen und dies auch in großem Stil gemacht haben.

Bei den Verkaufsgesprächen wurde weniger auf die Risiken als auf die Tatsache, dass die „Alpine“ das zweitgrößte Bauunternehmen Österreichs war eingegangen um Sicherheit der Anleihen zu unterstreichen. Die laufende Verschlechterung der Bonität der Alpine wurde in diesem Zusammenhang bewusst nicht herausgestrichen sondern vielmehr auf die Ertragschancen hingewiesen.

Wir von Neumayer, Walter & Haslinger haben uns zum Ziel gesetzt, auch den Interessenskollisonen und Eigeninteressen der Gläubigerbanken in der Causa Alpine auf den Grund zu gehen und unsere Mandanten als geschädigte Anleger bestmöglich zu vertreten.

Siehe auch: