Frankenkredite: Nicht mehr viel Zeit für Anfechtungen

Warnung vor der Beschwichtigungspolitik durch die Banken. Es drohten massive Probleme.

[su_nt_quote name=”Claudia Hase,” meta=”Kleine Zeitung , 04.10.2017″]Seit Jahren werden alle Konsumenten, die einen Frankenkredit bedienen müssen, von vielen Seiten vor den Risiken dieser potenziellen finanziellen Zeitbomben gewarnt. Aber noch immer sitzen Österreicher mit insgesamt 20 Milliarden Euro in der Fremdwährungsschuld. Wirtschaftsanwälte des privaten, nicht gewinnorientierten Vereins Cobin Claims rufen jetzt Betroffene eindringlich dazu auf, vor der am 15. Jänner 2018 drohenden Verjährungsfrist ihre Rechtsposition zu prüfen. Man müsse sich mit zu erwartenden Schäden keinesfalls einfach abfinden.Konkret bietet der Verein an, mit Sammelaktionen und Klagen aktiv zu werden. Die größte Gefahr geht laut Vereinsobmann Oliver Jaindl bei den Frankenkrediten von den „horrenden Deckungslücken“ am Ende der Laufzeit aus. Die Finanzmarktaufsicht warnt seit Jahren, dass das System mit den Tilgungsträgern zu enormen Problemen führen dürfte. Jaindl geht noch weiter:„Banken haben die Kredite sogar vielfach mit Tilgungsträ-gern unterlegt, die das Risiko von Währungsschwankungen nicht neutralisiert, sondern im Gegenteil potenziert haben.“ Die Konzepte seien von Anfang an fehlerhaft gewesen, verweist er auf etwaige Rechtsansprüche. [/su_nt_quote]

Außerdem gibt es versteckte massive Kosten bei den Tilgungsträgern ins Feld, über die Konsumenten bis heute nicht informiert würden.

Wir sehen auch gute Chancen, für Opfer der „Stop-Loss“- Zwangskonvertierungen nach dem Frankenschock Mitte Jänner 2015 noch etwas tun zu können.

Bankberater haben in persönlichen Beratungen die Risiken untertrieben. Auch gegen die Online-Trading-Plattform Saxo, die Kunden im Zuge des Franken-Crashs geschädigt hatte, will Cobin Claims ins Feld ziehen.

Erste Urteile gegen Saxo gibt es bereits. Auch gilt die Verjährungsfrist im Jänner.

 

 

Frankenkredite: Gutachten bringt die Bank in Bedrängnis

In der Causa Frankenkredite liegt nun ein Gutachten vor:

[su_nt_quote name=”Kurier, Kid Möchel 21.06.2016″]”Zwar ist eine Stop-Loss-Order in einer normalen Marktsituation eine geeignete Möglichkeit einer Kursabsicherung”, heißt es darin. “Jedoch ist diese im Falle einer Marktverwerfung nicht geeignet, da mit hoher Wahrscheinlichkeit in dem Zeitraum des Crashes völlig erratische (zufällige) Kurse zustande kommen können.” Bereits 1987 gab es laut Gutachter einen Aktienkurs-Crash an der US-Wall Street und im 1992 eine Marktverwerfung auf den Devisenmärkten. “Ein Bankberater hätte sich dieser Situation bewusst sein müssen”, heißt es im Gutachten. “2011 ist ein Beibehalten eines Franken-Kredites bankfachlich kaum vertretbar gewesen.” Die Nachteile des Franken übertrafen schon damals die Vorteile. Bereits am 6. September 2011 sei der Euro-Franken-Kurs um zehn Prozent geschwankt. Eine Wiederholung war laut Schäbinger nicht ausgeschlossen. Und: Da die Schweizer Nationalbank nicht ewig Devisen aufkaufen und die Bilanzsumme nicht ständig erhöhen könne, lag die Aufhebung des Mindestkurses auf der Hand; nur wann das tatsächlich passieren wird, war unklar.[/su_nt_quote] [su_nt_button target=”_blank” url=”http://kurier.at/wirtschaft/stop-loss-debakel-bei-frankenkrediten-bank-von-gutachter-massiv-belastet/205.567.361″]Lesen Sie mehr:[/su_nt_button]

 

Alpine-Gläubiger bekamen recht

In der Causa Alpine Anleihen ist ein weiteres anlegerfreundliches Urteil ergangen und wurde vom Oberlandesgericht bestätigt.

Aufgrund mangelnder Risikoaufklärung wurde im Fall eines Salzburger Ehepaars deren Hausbank zur Rückzahlung der gesamten Investition plus Zinsen verurteilt.

Der Vertrag wurde wegen Irrtums aufgehoben.

Im Urteilsspruch ist zu lesen:

[su_nt_quote name=”Salzburger Nachrichten, Gerald Stoiber 15.04.2016″]”Dass die Alpine-Anleihe tatsächlich nicht als risikoarm, sondern mangels Ratings eigentlich als risikohohes Anlageprodukt zu qualifizieren gewesen wäre, war den Klägern nicht bewusst.”[/su_nt_quote] [su_nt_button target=”_blank” url=”http://www.nwhp.eu/wp-content/uploads/2016/06/Salzburger-Nachrichten-30.-MAI-2016.pdf”]Lesen Sie mehr:[/su_nt_button]

Banken lenken bei Klagen oft ein! – Fremdwährungskredite

Die Gerichte prüfen Stop-Loss-Orders bei Fremdwährungskrediten.

Die Gerichtssachverständigen Friedrich Baldinger und Oliver Lintner stellten in zwei Verfahren fest:

[su_nt_quote name=”Salzburger Nachrichten, Gerald Stoiber 15.04.2016″]Baldinger:

„Eine sorgfältige Bank hätte einen Kunden darauf hinweisen müssen, dass es bei einem hochvolatilen Markt zu wesentlich schlechteren Kursen kommt“

Lintner:

„Eine Stop-Loss-Order bietet keinesfalls absolute Sicherheit gegenüber Kursverlusten bei Fremdwährungskrediten“[/su_nt_quote]

Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Klagen gegen verschiedene Geldinstitute eingebracht.

[su_nt_quote name=”Dr. Wolfgang Haslinger, Salzburger Nachrichten, Gerald Stoiber 15.04.2016″]„Die Banken haben kein Interesse an Gerichtsverfahren, sondern sind an einer Einigung interessiert.“[/su_nt_quote] [su_nt_button target=”_blank” url=”http://www.nwhp.eu/wp-content/uploads/2016/04/41-62726120.pdf”]Lesen Sie mehr:[/su_nt_button]

 

Fallstricke in der prämienbegünstigten bzw fondgebundenen Lebensversicherung

Medienwirksam wurde 2002 durch die österreichische Bundesregierung das sogenannte Pensionsvorsorgemodell vorgestellt und Privatpersonen Anreiz zur persönlichen Zukunftsvorsorge gegeben. Zu diesem Zweck wurden steuerliche Erleichterungen geschaffen, Prämien staatlich gefördert und das ganze unter dem Titel „Kapitalgarantierte Zukunftsvorsorge“ durch die Versicherungen vermarktet. Ähnlich gut wurde unter dem Slogan „Sichern Sie ihre Pension“ für fondgebundene Lebensversicherungen geworben.

Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass der Großteil der Lebensversicherungen nicht die bei Vertragsabschluss erhoffte Performance erzielt und auch die angepriesene KAPITALGARANTIE bzw die SICHERHEIT sich als falsch herausstellt. In vielen Fällen ergibt sich trotz laufender Pämienzahlung und Nutzung des sogn. Cost-average-Effektes eine negative Verzinsung über die gesamte Laufzeit bzw kann heute schon „garantiert“ prognostiziert werden, dass das vermeindlich sicher veranlagte Kapital bis zum Ende der Laufzeit vermindert sein wird. Der Grund hierfür sind oft die hohen, dem Kunden weiterverrechneten – aber nicht offengelegten und damit intransparente  – Kosten (Abschluss-, Verwaltungs-, Inkasso- und Garantiekosten uä.) und vertragswidrige Veranlagungen innerhalb der Versicherung.

Daher lohnt es sich unbedingt nach zu prüfen bzw zurechnen. Der auf Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger dazu: „Die Versicherung ist verpflichtet, das vom Kunden eingezahlte Kapital auf bestimmte Art und Weise zu veranlagen; zB. eine Mindestquote an Aktien/Anleihen und anderen Wertpapieren. Vorrangiges Ziel ist es, eine Nachvollziehbare Aufstellung zu erhalten, aus der ersichtliche ist, wie wann welche Beträge veranlagt wurden. Wir fordern daher zunächst die Versicherung auf, uns detaillierte Informationen zu den für den Kunden und durch Verwendung dessen Prämien gezeichneten Finanzanlageprodukten zu geben.“

Erst daraus ist ersichtlich, ob das Geld tatsächlich vertragsgemäß veranlagt wurde, oder doch (rechtswidrig) Kosten einbehalten wurden, die das Veranlagungskapital schmälern und so nachhaltig die Substanz angegriffen haben. Leider haben die Versicherungsgesellschaften wenig Interesse daran, detaillierte Auskünfte zu erteilen. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, weshalb Sie auf Ihr Recht bestehen sollten! „Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Versicherungen widerwillig, aber dennoch, die Details freigeben, wenn man nur ausreichend beharrlich vorgeht.“, so Haslinger.  „Im Ergebnis ergeben sich dann oft Rückforderungsansprüche des Versicherungsnehmers die mitunter beträchtlich sein können. Manchmal zahlen die Versicherungen nicht freiwillig und der Gang zu Gericht ist diesfall unumgänglich.“ Besonders angenehm stellt sich die Situation dar, wenn betroffene Kunden über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Diese deckt meist die advokatorischen Kosten (inkl. Gerichts- bzw. Klagekosten) der Abwicklung. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung kann sich die Anrufung eines Experten lohnen!

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Fazit: Die tatsächliche Entwicklung Ihres Versicherungsprodukts entspricht oft nicht den damals bei Vertragsabschluss angepriesenen Renditen (-spielräumen!) . Fordern Sie (oder lassen Sie) die Versicherung auf (-fordern), Rechnung zu legen und prüfen Sie nach. Schließlich ist es Ihr Geld![/su_nt_box]

Verlust durch MEL? Geltendmachung der Ansprüche nach wie vor möglich!

Hilfe für MEINL-Geschädigte – Sammelintervention für Geschädigte der Meinl European Land (MEL), nunmehr ATRIUM

Gerade in Hinblick auf die nunmehrig medienbekannte Vergleichs-Welle für MEL Geschädigte und dem aktuellen OGH URTEIL, haben wir in letzter Zeit eine Vielzahl von Anfragen von Geschädigten der MEL, nunmehr ATRIUM erhalten!

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Aufgrund des großen Interesses in dieser Angelegenheit und auf Grund unserer umfassenden (erfolgreichen) Erfahrungen im Anlegerschadensfällen (AMIS, AVW, MEL, Immofinanz, Schifffonds, Immo-Fonds, Alpine Anleihen, CHF-Kredite usw) haben wir uns dazu entschlossen, Meinl Geschädigten – im Rahmen einer Gruppenintervention – Hilfestellung zu geben.[/su_nt_box]

Unzählige Anleger mussten die leidvolle Erfahrung machen, dass Angaben der Meinl-Gruppe sich als unwahr heraus gestellt haben.

Insbesondere hat der OGH die für die MEINL European Land herausgegebenen Verkaufsunterlagen als irreführend betreffend die vermeintliche Sicherheit eine Immobilienaktie beurteilt.

Unlängst hat der Oberste Gerichtshof daher Schadenersatzansprüche gegen die MEINL BANK AG wie folgt bestätigt:

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]„Wer Verkaufsunterlagen, welche in weiterer Folge an einen unbestimmbaren Adressatenkreis ausgefolgt werden, vorsätzlich mit irreführenden, respektive unrichtigen Angaben versieht, nimmt damit auch mögliche daraus ursächliche Schäden zumindest billigend in Kauf“, heißt in der Entscheidung des vierten Senats des Obersten Gerichtshofs. „Die Meinl Bank haftet den Klägern daher auch hier wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für den geltend gemachten Schaden.“[/su_nt_box]

Diese Schadenersatzansprüche können kostengünstig in dem gegen div. Verdächte der Meinl Bank AG ua. Gesellschaften vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien anhängigen Strafverfahren angemeldet werden und damit gerichtsanhängig gemacht werde.

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Wie empfehlen daher nachdrücklich uns im Rahmen der Gruppenintervention zu beauftragen, Ihre Schadenersatzansprüche als Privatbeteiligter im Rahmen des Strafverfahrens an zu melden. Außer unserem Honorar fällt für Sie dabei keine Kostenrisiko an.[/su_nt_box]

Jeder geschädigte Anleger – gleich ob die Aktien noch gehalten werden oder aber mit Verlust verkauft wurden – kann sich durch einen Privatbeteiligtenanschluss dem Strafverfahren auch heute noch anschließen. Das Gericht hat dann den Schaden des Anlegers zu prüfen und für den Fall, dass es zu einer Verurteilung der Verantwortlichen kommt, den Schadensbetrag zuzusprechen. So kann ein Anleger ggf. ohne besonderes Kostenrisiko zu einem Exekutionstitel kommen.

  • Das derzeitige Vergleichsanbot gilt nur für jene Anleger, die sich bereits in der Vergangenheit als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen haben;
  • allerdings: Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die MEINL BANK AG ua. ein großes Interesse gezeigt haben, Anleger, die sich als Privatbeteiligte angeschlossen haben, eine Vergleichsanbot zu machen um den Rechtsfrieden herzustellen.
  • Wir gehen daher davon aus, dass auch Anleger, die sich jetzt erst dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, – in einem zweiten Schritt – noch in eine Vergleichslösung eingebunden werden können!

CONCLUSIO – weitere Vorgangsweise

Aus all diesen Gründen kann jedem Meinl- Anleger der sich mit seinem erheblichen Schaden nicht ohne weiteres abfinden möchte nur empfohlen werden, sich der Sammelvertretung anzuschließen.

Für Ihre Rückfragen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung!

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Weiteres entnehmen Sie bitte folgenden Beilagen:

[/su_nt_box]

 

Frankenkredit-Misere: Gutachter nimmt Banken in die Pflicht

[su_nt_box closable=”un-closable”] Die Banken hätten erkennen müssen, dass ihre Kunden mit den Frankenkrediten Schiffbruch erleiden.
[/su_nt_box]

Nach dem Gutachten des Linzer Sachverständigen Friedrich Baldinger wäre es,ex ante betrachtet, nach der Finanzkrise 2008 die ordnungsgemäße Primärempfehlung einer Bank gewesen, die Konvertierung des Schweizer-Franken-Kredits in Euro durchzuführen. Weiters stellt er fest, dass schon lange vor der Kursfreigabe vor einem Franken-Kurssprung gewarnt wurde.

Eine sorgfältige Bank hätte einen Kunden, der nicht bereit gewesen wäre, eine weitere negative Kursentwicklung von unter 1,20 zu akzeptieren, darauf hinweisen müssen, dass die Möglichkeit besteht, dass es bei einem hoch volatilen Markt zu wesentlich schlechteren Kursen kommt.

Dies bestätigt die Ansicht unserer Kanzlei, dass die Bank Schäden zu tragen hat.

[su_nt_button target=”_blank” url=”http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/4911245/FrankenkreditMisere_Gutachter-nimmt-Banken-in-die-Pflicht?_vl_backlink=/home/nachrichten/oesterreich/index.do”]Lesen Sie mehr dazu: [/su_nt_button]

Alpine-Anleihen: Richtungsweisende OLG Entscheidung

Photo credit: PhotosByDavid via Foter.com / CC BY-ND
[su_nt_quote name=”Salzburger Nachrichten , Gerald Stoiber , 09.12.2015″]Ein Geldinstitut aus Wien wurde in zweiter Instanz rechtskräftig dazu verurteilt, einem pensionierten Juristen aus Niederösterreich das investierte Kapital zu ersetzen und knapp 30.000 Euro zu bezahlen. Der Mann hatte im Mai 2011 eine Alpine-Anleihe in diesem Ausmaß gezeichnet. Zwei Jahre später schlitterte das Unternehmen in die Pleite, die Anleihegläubiger sahen komplett durch die Finger.

Die Alpine hatte zwischen 2010 und 2012, als die Finanzprobleme bereits gravierend waren, drei Anleihen im Volumen von insgesamt 290 Mill. Euro begeben. In zahlreichen Fällen lenkten die Banken ein oder sie wurden im Sinne der Anleger bereinigt, doch die Arbeiterkammer führt auch mehrere Sammelklagen – hier geht es für mehr als 1400 Geschädigte um 27 Mill. Euro.

Nicht über das Risiko aufgeklärt

Der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger, der den Pensionisten vertritt, freut sich über den Richterspruch des OLG Wien: “Die Bank konnte nicht unter Beweis stellen, dass sie den Kunden konkret über das Risiko des einzelnen Produktes aufgeklärt hatte.” Es reiche eben nicht aus, dass der Kläger seit 15 Jahren Erfahrung mit Wertpapieren gehabt habe und auch allgemein über das Risiko einer Anleihe informiert worden sei. So sei dem Kunden nie gesagt worden, dass die Alpine-Anleihe im Insolvenzfall nachrangig gestellt sei und daher ein Totalverlust drohte. Dies sei für die Banken ersichtlich gewesen, aber nicht für den Kunden.

Dabei war der pensionierte Jurist ein gebranntes Kind: Er hatte früher auf Empfehlung des Finanzberaters AWD bereits 100.000 Euro verloren und war dann zu seiner Hausbank gewechselt.

Geht es anderen Anleihezeichnern ähnlich?

Anwalt Haslinger geht davon aus, dass viele Alpine-Anleihezeichner ähnlichen Fehlinformationen aufgesessen seien. Daher sei es wichtig, die drohende Verjährungsfrist von drei Jahren nicht zu übersehen. Haslinger setzt dabei zu Beginn des Jahres 2013 (und nicht erst zur Konkurseröffnung im Sommer) an, denn durch den Depotauszug von der Bank sei damals für den Anleihezeichner der Wertverlust erstmals direkt ersichtlich gewesen.[/su_nt_quote]

Bitte beachten Sie die drohende Verjährung!

Mehr dazu:

[su_nt_button target=”_blank” url=”http://www.salzburg.com/nachrichten/dossier/alpineinsolvenz/sn/artikel/alpine-anleihen-bank-muss-pensionisten-kapital-ersetzen-176332/”]Salzburger Nachrichten, Alpine-Anleihen: Bank muss Pensionisten Kapital ersetzen[/su_nt_button] [su_nt_button target=”_blank” url=”http://derstandard.at/2000027187112/Alpine-Pleite-Weiteres-anlegerfreundliches-Urteil”]derstandard.at,Alpine-Pleite: Weiteres anlegerfreundliches Urteil[/su_nt_button]

 

Fall Alpine zeigt Probleme bei Bankkunden-Beratung auf

[su_nt_quote name=”Wirtschaftsblatt 05.10.2015 von Oliver Jaindl “]Mag. Wolfgang Haslinger hat nun seine Fälle näher untersucht und ortet strukturelle Defizite in der Kundenberatung heimischer Banken: Sie betreffen reihum so ziemlich alle Institute-große Geldhäuser genauso wie kleine, in große Verbände eingebettete Regionalbanken. “Es stellt sich heraus, dass die Banken nicht beraten konnten, da sie das Produkt nicht verstanden haben”, resümiert Haslinger. So sei die Risiko-Aufklärung oftmals sehr allgemein gehalten gewesen-genaue Bonitätsdaten oder Kennzahlen, die das Risiko erahnen hätten lassen und rasch verfügbar gewesen wären, wurden Kunden nicht mitgeteilt: “Einem Mandanten sagte man bloß: Es gibt nichts Negatives.”[/su_nt_quote] [su_nt_button target=”_blank” url=”http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/newsletter/4835736/Fall-Alpine-zeigt-Probleme-bei-BankkundenBeratung-auf”]Lesen Sie mehr[/su_nt_button] [su_nt_button target=”_blank” url=”http://www.nwhp.eu/alpine-news/”]Weitere Infos zum Alpine Fall[/su_nt_button]

Alpine News

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Aufgrund der sehr guten bisherigen Erfolgsquote in Gerichtsverfahren sollte jedenfalls eine Einklagung von Schadenersatzansprüchen konkret geprüft werden;
[/su_nt_box]

Dies macht erforderlich mit Ihnen ein rechtsanwaltliches Beratungsgespräch über die damalige Ankaufs-Beratung, Ihre Motivation der Veranlagung in ALPINE, ihre Anlageziele, Risikobereitschaft sowie die Prüfung von Unterlagen (Kaufauftrag, Anlegerprofil,…) zu führen!

Sollten Sie beispielsweise über einen der folgenden Punkte von ihrer Bank nicht aufgeklärt worden sein, sollten Sie unbedingt von überprüfen lassen, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist:

  • die Alpine Holding GmbH keine börsennotierte Gesellschaft ist, die Publizitätspflichten und Kontrollen unterliegt, und kein Rating aufweist (!)

  • die Veranlagung von den Emissionsbanken ua der BAWAG und auch Bankintern bei Raiffeisen du ERSTE/Sparkasse als solche mit hohem Risiko dh Risikostufe 4 (=Totalverlustrisiko) = hochspekulative eingestuft wurde und damit mit den Vorgaben der meisten Anleger – die bei einer Investition in eine Anleihe von einer besonderen Sicherheit des Kapitals ausgingen – unvereinbar war.

  • Die Anleihe aufgrund der HOLDING Konstruktion eine NACHRANGIGE Anleihe war, dh das Anleiheninhaber im Fall eines Konkurses der Alpine als letzte bedient werden dh de fakto leer ausgehen und kaum mit einer Konkursquote zu rechnen war.

  • die Haupteigentümerin eine spanische Gesellschaft ist,

  • die Gewinn und Eigenkapitalquote kontinuierlich sanken, 2010 kaum Gewinn und im laufenden Jahr des Verkaufes erhebliche Verluste erzielte

  • die Emittentin, d.h. die Alpine Holding GmbH keine Bautätigkeiten und kein Bauträgergewerbe ausübte,

  • an Aktivvermögen lediglich EUR 8.000,00 in bar, sowie

  • die Alpine Holding GmbH eine Beteiligung an der Hoch- und Tiefbau Beteiligungs GmbH (94%; diese ist zu 81,544% an der ALPINE Bau GmbH beteiligt) und der E. Gottschall& Co. Bauunternehmung GmbH (100 %; diese ist zu 6 % an der ALPINE Bau Deutschland AG beteiligt) hatte und

  • keinerlei sonstige materielle Werte (nicht einmal Büromaterial,…), außer den Beteiligungen an der Hoch- und Tiefbau Beteiligungs GmbH und der E.Gottschall& Co. Bauunternehmung GmbH hatte sowie

  • die Bestätigungsvermerke einen Zusatz hatten und nicht bewertbare und in der Einbringlichkeit nicht völlig sichere Forderungen in Millionenhöhe existierten, deren Ausfall zumindest Reorganisationsbedarf bewirken würden,

In vielen Fällen spielte sich der Beratungsvorgang so ab, dass Anleihen der Alpine den Kunden von den Banken als gut gehendes liquides Unternehmen dargestellt wurden. Auf die schlechte wirtschaftliche Situation, die fragwürdige Bonität und die damit konkret verbundene Möglichkeit eines Totalverlustes wurde nicht hingewiesen; sondern vielmehr bei Anlegern der Eindruck erweckt, dass die Anleihen als risikoarm einzustufen seien.

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”]Sollten Sie daher Interesse an einer Klage gegen die Wertpapierverkaufende Bank haben, so wenden Sie sich bitte umgehend – vor einer Verjährung ihre möglichen Ansprüche – zu unverbindlichen Erstgespräch/Telefonat mit uns![/su_nt_box]

Bitte bedenken Sie, dass die Kanzlei eine Vielzahl von Anlegern vertritt und daher aufgrund des Umfanges und der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles die Prüfung möglicher Ansprüche eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Melden Sie sich daher so rasch wie möglich.

[su_nt_button target=”_blank” url=”http://www.nwhp.eu/kontakt/”]Kontaktieren Sie uns![/su_nt_button]

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!


1 Bislang haben wir fast alle Verfahren gewonnen oder zum Vorteil der Anleger verglichen, es wurde nur eine Klage abgewiesen!