In der Causa Alpine Anleihen ist ein weiteres anlegerfreundliches Urteil ergangen und wurde vom Oberlandesgericht bestätigt.

Aufgrund mangelnder Risikoaufklärung wurde im Fall eines Salzburger Ehepaars deren Hausbank zur Rückzahlung der gesamten Investition plus Zinsen verurteilt.

Der Vertrag wurde wegen Irrtums aufgehoben.

Im Urteilsspruch ist zu lesen:

[su_nt_quote name=“Salzburger Nachrichten, Gerald Stoiber 15.04.2016″]“Dass die Alpine-Anleihe tatsächlich nicht als risikoarm, sondern mangels Ratings eigentlich als risikohohes Anlageprodukt zu qualifizieren gewesen wäre, war den Klägern nicht bewusst.“[/su_nt_quote] [su_nt_button target=“_blank“ url=“http://www.nwhp.eu/wp-content/uploads/2016/06/Salzburger-Nachrichten-30.-MAI-2016.pdf“]Lesen Sie mehr:[/su_nt_button]

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