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Millionencoup: Schadenersatz – Banken sollen für gestohlenes Vermögen aus 68 Schließfächern aufkommen.

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  5. Millionencoup: Schadenersatz – Banken sollen für gestohlenes Vermögen aus 68 Schließfächern aufkommen.
  • Gepostet am2. Februar 2021
  • InAktuelle Fälle, Bankschließfach-Einbrüche, Bankschliessfächer

Dr. Wolfgang Haslinger vertritt mehrere Geschädigte und erklärt dazu:

Vertragsklauseln in den Safemietverträgen, wonach die Banken bei leichtem Verschulden nur bis zu einer Höchstgrenze von 3.500 Euro geradestehen müssen, sind wohl gesetzeswidrig und unwirksam.

Denn wenn ein vermeintlich sicheres Schließfachsystem derart leicht umgangen wird, bestehen gute Chancen, die Banken in die Pflicht zu nehmen.

Dr. Wolfgang Haslinger

Mehr dazu:

Kurier: Millionencoup – Minister heizt Rechtsstreit anHerunterladen

Weitere Informationen:

  • Schließfächer-Coup: Täter kam drei Mal in die Bank
  • Bankschließfach Einbrüche: Haftungsbegrenzungen der Banken vermutlich sittenwidrig
  • Schließfach-Coup:Polizeistreife schreckte die Täter auf
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