Der EuGH hat entschieden, dass nicht nur der Kapitalmarkt-Basisprospekt, sondern auch Nachträge und die sogenannten endgültigen Bedingungen zu veröffentlichen und von den Finanzmarktaufsichtsbehörden zu genehmigen sind. Der Basisprospekt musste laut EuGH dem Publikum sowohl am Sitz der Emittentin Lehman als auch bei den Finanzvermittlern, sprich der Constantia Privatbank, zur Verfügung gestellt werden. Das ist bei diesem Wertpapier nicht erfolgt, daher haben die Anleger ein Rücktrittsrecht.

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