Lehman-Opfer klagen erneut vor Wiener Gericht

Der EuGH hat entschieden, dass nicht nur der Kapitalmarkt-Basisprospekt, sondern auch Nachträge und die sogenannten endgültigen Bedingungen zu veröffentlichen und von den Finanzmarktaufsichtsbehörden zu genehmigen sind. Der Basisprospekt musste laut EuGH dem Publikum sowohl am Sitz der Emittentin Lehman als auch bei den Finanzvermittlern, sprich der Constantia Privatbank, zur Verfügung gestellt werden. Das ist bei diesem Wertpapier nicht erfolgt, daher haben die Anleger ein Rücktrittsrecht.

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Mögliches Rücktrittsrecht gegenüber Banken

Wichtige Neuigkeiten gibt es für alle Anleger von Wertpapieren, die im Zuge der Finanzkrise Ihren Wert verloren haben:

Wir haben eine sensationelle Entscheidung betreffend der Lehman Brothers-Wertpapiere vor dem EuGH erwirkt. Der EuGH hat in seiner Entscheidung, die das Wertpapier Dragon FX Garant der ehemaligen Constantia Privatbank betrifft, ausgesprochen, dass nur unter sehr strengen Voraussetzungen von einer ordnungsgemäßen Veröffentlichung eines Kapitalmarktprospektes auszugehen ist. Wir gehen davon aus, dass viele in den letzten Jahren begebene Wertpapiere, bzw. deren Prospekte nicht ordnungsgemäß veröffentlicht wurden!456px-Court_of_Justice_of_the_European_Union_emblem.svg

Die Konsequenz ist, dass diesfalls Anlegern ein Rücktrittsrecht gegenüber der wertpapierverkaufenden Bank zusteht. Im Ergebnis besteht daher die Möglichkeit, dass diesfalls Anleger Ihren gesamten Einsatz gegen Rückgabe des (nunmehr wertgeminderten) Wertpapieres zurück erhalten. Eine derartige Rückabwicklung ist grundsätzlich auch möglich sofern die Wertpapiere bereits verkauft wurden.

Sollten Sie und/oder Ihre Kunden in (verlustreiche) Wertpapiere investiert haben und sich hinsichtlich eines möglichen Rücktrittsrechtes beraten lassen wollen, wenden Sie sich an unsere Kanzlei!