Kryptowährungen – Steuerrechtliche Konsequenzen des Handels

Der Handel mit Kryptowährungen hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und den Anlegern durch die enormen Kursschwankungen teils hohe Gewinne eingebracht. Das lockt auch Betrüger an, die mit gut durchdachten Betrugsmodellen Anleger schädigen. Für die insbesondere im Zusammenhang mit den Investitionen einzelner Anleger beim „Bitclub Network“ entstandenen Schäden, haben wir bereits zahlreiche Vertretungen übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihnen entstandenen Anlegerschäden, heute beschäftigen wir uns jedoch mit den steuerlichen Aspekten des Handels mit Kryptowährungen.

Der Umstand, dass die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können, ist nicht jedem Anleger bewusst. Die Gewinne werden nicht entsprechend bekanntgegeben. Dadurch entgehen der Republik Österreich wichtige Steuereinnahmen. Aus diesem Grund rückt der Handel mit Kryptowährungen immer mehr in den Fokus des österreichischen Finanzamtes.

Was sind Kryptowährungen?

Kryptowährungen stellen digitale Zahlungsmittel dar, die jedoch nicht wie staatlich anerkannte Währung oder gesetzliche Zahlungsmittel von einer Instanz wie einer Notenbank kontrolliert werden. Kryptowährungen werden mit Blockchain-Technologie (Blockkette) erschaffen, einem digitalen Kassenbuch (Block) indem sämtliche Transaktionen mit Kryptowährungen verzeichnet werden. Ist ein Kassenbuch voll, wird ein neues eröffnet, welches mit sämtlichen anderen zuvor geführten Kassenbüchern verkettet wird.

Zu den Bekanntesten Kryptowährungen zählen: Bitcoin, Ether, Ripple und Litecoin.

Wann sind Kryptowährungen zu versteuern?

Man unterscheidet zwischen betrieblichem und privatem Handel mit Kryptowährungen. Beim betrieblichen Handel wird je nach Rechtsform des Unternehmens Einkommens- oder Kapitalertragsteuer fällig. Beim privaten Handel ist darauf abzustellen, ob die Kryptowährung innerhalb einer einjährigen Spekulationsfrist wieder veräußert wird. Liegt die Veräußerung innerhalb dieser Frist, unterliegt der Handel der progressiv gestaffelten Einkommenssteuer. Als Veräußerung wird dabei sowohl der Eintausch gegen eine gesetzliche Währung (Euro, Dollar, etc.) als auch der Tausch in eine andere Kryptowährung und der Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung gewertet.

Wie hoch ist die anfallende Steuer?

Liegen die Anschaffung und die Veräußerung der Kryptowährung beim privaten Handel innerhalb einer Zeitspanne von einem Jahr, handelt es sich um ein Spekulationsgeschäft. Der dabei erwirtschaftete Gewinn ist dem regulären Einkommen hinzuzurechnen und nach dem Einkommenssteuertarif zu versteuern. Das Einkommen wird in Österreich aktuell mit einem Spitzensteuersatz von bis zu 55 % versteuert.

Versteuerung der Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen in Höhe bis zu 55%

Liegt die Veräußerung außerhalb der Jahresfrist, handelt es sich um kein Spekulationsgeschäft mehr und wird dadurch auch keine Steuerpflicht ausgelöst. Dasselbe gilt für den Fall, wenn Spekulationsgeschäfte innerhalb eines Jahres maximal € 440,– erzielen.

Wir empfehlen daher eine vollständige Dokumentation sämtlicher Anschaffungen und Veräußerungen von Kryptowährungen aufzubewahren, um das mögliche Überschreiten der Spekulationsfirst nachweisen zu können. Liegt eine solche vor, kann die Veräußerung einzelner Tranchen hinsichtlich des Anschaffungszeitraumes beliebig zugeordnet werden. Liegt eine solche nicht vor, gilt das First-in-first-out-Prinzip und wird angenommen, dass die jeweils ältesten Tranchen zuerst veräußert werden.

Der innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erlangte Gewinn muss mangels automatischer Besteuerung im Rahmen der jährlichen Veranlagung bekannt geben und im Nachhinein versteuert werden. Der vom Steuerschuldner zu setzende Schritt der jährlichen Steuererklärung wird jedoch oftmals vergessen. Unterlässt man die Veranlagung drohen jedoch hohe Strafen.

Die Versteuerung erfolgt nicht automatisch, sondern sind die erzielten Gewinne als Einkünfte bei der jährlichen Veranlagung bekanntzugeben.

Gewinne durch den betrieblichen Handel mit Kryptowährungen sind bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit dem progressiven Einkommenssteuertarif zu besteuern, bei Kapitalgesellschaften jedoch nur der 25 %igen Körperschaftssteuer. Wird der Gewinn durch die Kapitalgesellschaften im Anschluss an natürliche Personen ausgeschüttet, so muss der Gewinn nochmals mit 27,5 % besteuert werden. Für den betrieblichen Handel besteht keine Spekulationsfrist, sondern sind Gewinne immer zu versteuern.

Was passiert mit der Umsatzsteuer?

Laut Rechtsprechung des EuGH in der Sache Hedqvist (C-264/14) ist sowohl der Tausch einer gesetzlichen Währung (Euro, Dollar, etc.) in eine Kryptowährung als auch umgekehrt nicht umsatzsteuerpflichtig. Lediglich der Erwerb von Waren und Dienstleistungen mit Kryptowährungen löst wie bei einem Erwerb mit gesetzlicher Währung die Umsatzsteuer aus.

Fallen bei dem von mir betriebenen Handel mit Kryptowährungen Steuern an? 

Wir beraten Sie gerne in den Angelegenheiten rund um den Handel mit Kryptowährungen und insbesondere mit den steuerrechtlichen Auswirkungen:

Weblinks:

Grenzwertiger Gerichtsstreit um Einreise von Tschechien

Das ausgefüllte Einreiseformular lag am Beifahrersitz, ebenso wie der negative Covid-19-Test. Der Schranken am winzigen österreichisch- tschechischen Grenzüberganges Novy-Prerov/Alt-Prerau war geöffnet. Durchkommen gab es abertrotzdem keines. Die „faktische Amtshandlung“ eines österreichischen Polizeibeamten gegen einen Niederösterreicher an der tschechischen Grenze im Bezirk Mistelbach hat ein seltenes juristisches Nachspiel. Der Beamte verwehrte Franz P. am 29. März die Einreise in sein Heimatland, „was ihn de facto in seinen Freiheitsrechten beschränkte“, erklärt sein Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger. Haslinger hat als Anwalt im Auftrag seines Mandanten gegen die Landespolizeidirektion Niederösterreich eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht.

So etwas kommt nur ein paar Mal im Jahr vor. „Man kann sich nicht alles gefallen lassen, vor allem dann, wenn es nicht rechtens ist. Der Polizist hat in dem Fall falsch gehandelt“, ist Haslinger überzeugt.

Patrick Wammerl – Kurier – 16.04.2021

Der Knackpunkt ist, dass die Verordnung am Grenzübergang nicht ausgehängt ist. Er hätte rechtlich gesehen niemals nach Tschechien zurückgeschickt werden dürfen. Ohne gesetzliche Grundlage ist es nicht zulässig, österreichische Staatsbürger des Landes zu verweisen. Selbst im Falle der Aufforderung, einen anderen Grenzübergang zu verwenden.

Dr. Wolfgang Haslinger

Mehr Infos:

Millionencoup: Schadenersatz – Banken sollen für gestohlenes Vermögen aus 68 Schließfächern aufkommen.

Dr. Wolfgang Haslinger vertritt mehrere Geschädigte und erklärt dazu:

Vertragsklauseln in den Safemietverträgen, wonach die Banken bei leichtem Verschulden nur bis zu einer Höchstgrenze von 3.500 Euro geradestehen müssen, sind wohl gesetzeswidrig und unwirksam.

Denn wenn ein vermeintlich sicheres Schließfachsystem derart leicht umgangen wird, bestehen gute Chancen, die Banken in die Pflicht zu nehmen.

Dr. Wolfgang Haslinger

Mehr dazu:

Weitere Informationen:

Schließfächer-Coup: Täter kam drei Mal in die Bank

Beim Millionencoup mit Schließfächern war ein Krimineller sehr dreist: Trotz Alarmauslösung betrat er noch zwei Mal den Saferaum. Die Geldinstitute wollen jetzt ihre Kunden freiwillig entschädigen.

Wie sich jetzt herausstellt, wäre die Profibande, die in drei Bankfilialen 65 Schließfächer knackte und Wertsachen in zweistelliger Millionenhöhe erbeutete, beinahe auf frischer Tat ertappt worden. Das geht aus einem den SN vorliegenden Amtsvermerk hervor, datiert mit 27. November 2020, in dem ein Polizeibeamter eine „nachträgliche Ersteinschreitermeldung zur Alarmauslösung vom 13. 11. 2020“ bekannt gibt.

Rückblende: Am 13. November 2020 schlug eine aus mindestens sieben Tätern (sechs Männer und eine Frau aufgeteilt in drei Teams) bestehende Einbrecherbande zeitgleich in drei Geldinstituten in Mödling, Klosterneuburg und in Wien-Döbling zu. Die Kriminellen waren laut Polizei von 18 Uhr bis 23.14 Uhr in den Saferäumen und räumten in dieser Zeit seelenruhig Schmuck, Juwelen, Goldbarren und Bargeld aus den Bankdepots in mitgebrachte Taschen und Rucksäcke. Streng unterVerschluss hielt die Polizei bislang, dass in einer Filiale offensichtlich nicht alles nach Wunsch gelaufen ist – nämlich in der Raiffeisen-Filiale in der Muthgasse in Wien-Döbling. Dort beorderte die Landesleitzentrale kurz vor19.30 Uhr eine Polizeistreife zum Tatort.

Der Grund des Einsatzes: In der Zentrale war ein sogenannter TUS-Alarm eingegangen.Die angeforderten Beamten nahmen bei ihrem Eintreffen einen dunkel gekleideten Mann wahr, der gerade die Bank verließ. Er wurde kontrolliert, erwies sich aber alsbald als unverdächtig. Die Besatzung eines zweiten Streifenwagens durchsuchte in der Zwischenzeit die Bankfiliale – und konnte nichts Auffälliges entdecken.

Auch ein verständigter Alarmfahrer einer Sicherheitsfirma, der um 19.40 Uhr eintraf, gab Entwarnung. Kurios ist, dass um 19.57 Uhr die Polizeistreife erneut zum Tatort geschickt wurde, weil ein zweiter Alarm aus der Bank bei der Funkstelle eingelangt war. Der noch vor Ort anwesende Mitarbeiter des privaten Sicherheitsunternehmens schickte sie mit folgenden Worten weg: „Es handelt sich erneut um einen Fehler, da bei unserer Sicherheitszentrale der Alarm bereits still geschaltet und alles in Ordnung ist. Ihre Kollegen waren vorher eh schon da und haben mit mir alles durchsucht, da war alles okay. Ich glaube, jemand hat den Notschalter statt des Türöffners betätigt.“

Hatten sich die Täter zu dieser Zeit unbemerkt im öffentlich nicht zugänglichen Saferaum verschanzt? Nein, sagt die Ermittlungsgruppe bestehend aus Beamten der Landeskriminalämter Niederösterreich und Wien. Die nachträgliche Auswertung der Videoüberwachung im Geldinstitut habe gezeigt, dass ein maskierter und bepackter Mann unmittelbar vor Eintreffen der ersten Polizeistreife das Weite gesucht habe. „Er hat offensichtlich mitgekriegt, dass er Alarm ausgelöst hat. Die Kollegen haben nach der Alarmierung drei Minuten zum Tatort benötigt“, sagt Heinz Holub, Sprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich.

Keine Erklärung hat er dafür, wie ein Verdächtiger einen stillen Alarm überhaupt bemerken kann. Warum die Polizei die wichtige Information, dass die Schließfächerbande durch einen Alarm aufgeschreckt wurde, wochenlang der Öffentlichkeit vorenthalten hat? „Ich weiß es nicht. Vielleicht haben die Kollegen aus ermittlungstaktischen Gründen diese Information bislang geheim gehalten“, erklärt Holub.

Jetzt ist auch klar, warum die Profieinbrecher in Wien verhältnismäßig wenig Beute machten: Denn während die Bandenmitglieder in der Raiffeisenbank Mödling 31 Schließfächer ausräumten und in der Bank-Austria-Filiale in Klosterneuburg 29, mussten sie in der Raika Wien-Döbling ihren Coup nach fünf Schließfächern abbrechen. Im Schnitt benötigten die Täter für jeden einzelnen Kundensafe zwischen zehn und 15 Minuten: Nachdem sich die Kriminellen mittels gefälschter Bankkarten Zutritt zu den Saferäumen verschafft hatten, mussten sie am Terminal die PINCodes eingeben, die sie zuvor mittels einer am Plafond angebrachten Kamera ausspioniert hatten. Es erfolgte die Anlieferung jedes einzelnen versperrten Schließfachs vom Haupttresor der Geldinstitute im Kellerin den Saferaum. Danach brachen die Kriminellen die Metallkästchen auf bzw. öffneten diese mit nachgemachten Schlüsseln.

Ein Geheimnis bleibt, warum bei den anderen beiden Banken kein Alarm ausgelöst wurde. Denn die geschädigten Geldinstitute machten in Aushängen ihre Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ab einem Aufenthalt von 20 Minuten und länger im Saferaum.

Salzburger Nachrichten, Fritz Pessl, 11.01.2021

Weitere Informationen:

Schließfach-Coup:Polizeistreife schreckte die Täter auf

Beim Millionencoup mit Schließfächern ist möglicherweise eine folgenschwere Panne passiert. In einer Bankfiliale ging
ein Alarm los. Polizisten durchsuchten das Kundencenter vergeblich, die Einbrecher waren drei Minuten davor geflüchtet.

Wie sich jetzt herausstellt, wäre die Profibande, die in drei Bankfilialen 65 Schließfächer knackte und Wertsachen in zwei-stelliger Millionenhöhe erbeutete, beinahe auf frischer Tat ertappt worden. Das geht aus einem den SN vorliegenden Amtsvermerk hervor, datiert mit 27. November 2020, in dem ein Polizeibeamter eine „nachträgliche Ersteinschreitermeldung zur Alarmauslösung vom 13. 11. 2020“ bekannt gibt.

Rückblende: Am 13. November 2020 schlug eine aus mindestens sieben Tätern (sechs Männer und eine Frau aufgeteilt in drei Teams bestehende Einbrecherbande zeitgleich in drei Geldinstituten in Mödling, Klosterneuburg und in Wien-Döbling zu. Die Kriminellen waren laut Polizei von 18 Uhr bis 23.14 Uhr in den Saferäumen und räumten in dieser Zeit seelenruhig Schmuck, Juwelen, Goldbarren und Bargeld aus den Bankdepots in mitgebrachte Taschen und Rucksäcke.

Streng unter Verschluss hielt die Polizei bislang, dass in einer Filiale offensichtlich nicht alles nach Wunsch gelaufen ist – nämlich in der Raiffeisen-Filiale in der Muthgasse in Wien-Döbling. Dort beorderte die Landesleit-zentrale kurz vor 19.30 Uhr eine Polizeistreife zum Tatort. Der Grund des Einsatzes: In der Zentrale war ein sogenannter TUS-Alarm eingegangen.Die angeforderten Beamten nahmen bei ihrem Eintreffen einen dunkel gekleideten Mann wahr, der gerade die Bank verließ. Er wurde kontrolliert, erwies sich aber alsbald als unverdächtig.

Die Besatzung eines zweiten Streifenwagens durchsuchte in der Zwischenzeit die Bankfiliale – und konnte nichts Auffälliges entdecken. Auch ein verständigter Alarmfahrer einer Sicherheitsfirma, der um 19.40 Uhr eintraf, gab Entwarnung. Kurios ist, dass um 19.57 Uhr die Polizeistreife erneut zum Tatort ge-chickt wurde, weil ein zweiter Alarm aus der Bank bei der Funk- stelle eingelangt war. Der noch vor Ort anwesende Mitarbeiter des privaten Sicherheitsunternehmens schickte sie mit folgenden Worten weg: „Es handelt sich erneut um einen Fehler, da bei unserer Sicherheitszentrale der Alarm bereits still geschaltet und alles in Ordnung ist.

Ihre Kollegen waren vorher eh schon da und haben mit mir alles durchsucht, da war alles okay. Ich glaube, jemand hat den Notschalter statt des Türöffners betätigt.“ Hatten sich die Täter zu dieser Zeit unbemerkt im öffentlich nicht zugänglichen Saferaum verschanzt? Nein, sagt die Ermittlungsgruppe bestehend aus Beam- ten der Landeskriminalämter Niederösterreich und Wien. Die nachträgliche Auswertung der Videoüberwachung im Geldinstitut habe gezeigt, dass ein maskierter und bepackter Mann unmittelbar vor Ein- treffen der ersten Polizeistreife das Weite gesucht habe. „Er hat offensichtlich mitgekriegt, dass er Alarm ausgelöst hat. Die Kollegen haben nach der Alar- mierung drei Minuten zum Tatort benötigt“, sagt Heinz Holub, Sprecher der Landespolizeidirektion Niederösterreich.

Keine Erklärung hat er dafür, wie einVerdächtiger einen stillen Alarm überhaupt bemerken kann.Warum die Polizei die wichtige Information, dass die Schließfächerbande durch einen Alarm aufgeschreckt wurde, wochenlang der Öffentlichkeit vorenthalten hat? „Ich weiß es nicht. Viel- leicht haben die Kollegen aus ermittlungstaktischen Gründen diese Information bislang geheim gehalten“, erklärt Holub. Jetzt ist auch klar, warum die Profieinbrecher in Wien verhältnis- mäßig wenig Beute machten: Denn während die Bandenmitglieder in der Raiffeisenbank Mödling 31 Schließfächer ausräumten und in der Bank-Austria-Filiale in Klosterneuburg 29, mussten sie in der Raika Wien-Döbling ihren Coup nach fünf Schließfächern abbrechen.

Im Schnitt benötigten die Täter für jeden einzelnen Kundensafe zwischen zehn und 15 Minuten: Nach- dem sich die Kriminellen mittels gffälschter Bankkarten Zutritt zu den Saferäumen verschafft hatten, mussten sie am Terminal die PIN- Codes eingeben, die sie zuvor mittels einer am Plafond angebrachten Kamera ausspioniert hatten. Es er- folgte die Anlieferung jedes einzelnen versperrten Schließfachs vom Haupttresor der Geldinstitute im Kellerin den Saferaum.

Danach brachen die Kriminellen die Metallkästchen auf bzw. öffneten diese mit nachgemachten Schlüsseln. Ein Geheimnis bleibt, warum bei den anderen beiden Banken kein Alarm ausgelöst wurde. Denn die geschädigten Geldinstitute mach- ten in Aushängen ihre Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ab einem Aufenthalt von 20 Minuten und länger im Saferaum automatisch ein Alarm losgehe.

Salzburger Nachrichten, Fritz Pessl, 07.01.2021

Weitere Informationen:

Bitcoin-Betrug – “Da Vinci Investment Club”

Wenn Sie Opfer des Bitcoin-Betrugs in Bezug auf Investitionen beim “Da Vinci Investment Club” sind, können wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

Nach den erhaltenen Informationen ist bereits ein Strafverfahren bei den österreichischen Strafverfolgungsbehörden anhängig (34 St 30/19f).

Wir bieten folgendes Paket für eine Pauschale in Höhe von € 300, – an

Unser Angebot:

  • Fortsetzung der Korrespondenz nach der ersten Kontaktaufnahme;
  • Vollmachtsbekanntgabe beim Gericht
  • Für Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Einreichung des Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren, um Gerichtskosten zu vermeiden.
  • Fortsetzung der Überwachung des Strafverfahrens durch wiederholte Anträge auf Akteneinsicht;
  • Berichte über den Fortschritt des Ermittlungsverfahrens

Anforderungen für die Bearbeitung Ihrer Ansprüche:

Übermitteln Sie uns bitte Folgendes per E-Mail mit dem Betreff “Bitcoin-Betrug”:

  • die angehängte Vollmacht (.pdf Datei in Kopie ist ausreichend);
  • die Überweisungsbestätigung von € 300,–
  • Übermitteln Sie uns bitte noch weitere Informationen bezogen auf Ihre Investitionen:
    • Vertragsunterlagen
    • Kontoauszüge bezogen auf die geleisteten sowie erhaltenen Zahlungen sowie
    • Werbeunterlagen / Marketingmaterial.

Bitte beachten Sie, dass das Mandat erst nach einer Konfliktprüfung und dem Eingang des Pauschalbetrags auf unser Kanzleikonto bestätigt wird.

Zu diesem Zweck überweisen Sie bitte den Betrag in Höhe von € 300,– auf unser Konto, lautend auf

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft,AT21 6000 0000 0184 1512, BIC: BAWAATWW

unter Angabe des Verwendungszwecks “BITCOIN-BETRUG + _________ Ihren vollständigen Namen”, um die Zahlungseingänge zuordnen zu können.

Im Falle einer Aussetzung des Verfahrens, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, für welche zusätzliche Kosten anfallen werden. Selbstverständlich werden Sie darüber im Vorhinein informiert.

Bitte beachten Sie: Parallel zu der Möglichkeit, sich im Strafverfahren mit dem Privatbeteiligtenanschluss anzuschließen, besteht auch die Möglichkeit, eine Klage auf zivilrechtlichem Weg gegen die beteiligten Täter und andere mögliche Parteien (Schädiger) zu erheben, die für Ihren Schaden haften. Darüber hinaus strebt unsere Anwaltskanzlei eine finanzielle Deckung für die Prozesskosten durch die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten zu erhalten, an. 

Sollte Ihr Fall für eine Zivilklage geeignet sein, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen und über die erforderlichen Schritte sowie Kosten informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!

Bitcoin-Betrug – “Da Vinci Investment Club”

Wenn Sie Opfer des Bitcoin-Betrugs in Bezug auf Investitionen beim “Da Vinci Investment Club” sind, können wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

Nach den erhaltenen Informationen ist bereits ein Strafverfahren bei den österreichischen Strafverfolgungsbehörden anhängig (34 St 30/19f).

Wir bieten folgendes Paket für eine Pauschale in Höhe von € 300, – an

Unser Angebot:

  • Fortsetzung der Korrespondenz nach der ersten Kontaktaufnahme;
  • Vollmachtsbekanntgabe beim Gericht
  • Für Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Einreichung des Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren, um Gerichtskosten zu vermeiden.
  • Fortsetzung der Überwachung des Strafverfahrens durch wiederholte Anträge auf Akteneinsicht;
  • Berichte über den Fortschritt des Ermittlungsverfahrens

Anforderungen für die Bearbeitung Ihrer Ansprüche:

Übermitteln Sie uns bitte Folgendes per E-Mail mit dem Betreff “Bitcoin-Betrug”:

  • die angehängte Vollmacht (.pdf Datei in Kopie ist ausreichend);
  • die Überweisungsbestätigung von € 300,–
  • Übermitteln Sie uns bitte noch weitere Informationen bezogen auf Ihre Investitionen:
    • Vertragsunterlagen
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Bitte beachten Sie, dass das Mandat erst nach einer Konfliktprüfung und dem Eingang des Pauschalbetrags auf unser Kanzleikonto bestätigt wird.

Zu diesem Zweck überweisen Sie bitte den Betrag in Höhe von € 300,– auf unser Konto, lautend auf

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft,

AT21 6000 0000 0184 1512, BIC: BAWAATWW

unter Angabe des Verwendungszwecks “BITCOIN-BETRUG + _________ Ihren vollständigen Namen”, um die Zahlungseingänge zuordnen zu können.

Im Falle einer Aussetzung des Verfahrens, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen, für welche zusätzliche Kosten anfallen werden. Selbstverständlich werden Sie darüber im Vorhinein informiert.

Bitte beachten Sie: Parallel zu der Möglichkeit, sich im Strafverfahren mit dem Privatbeteiligtenanschluss anzuschließen, besteht auch die Möglichkeit, eine Klage auf zivilrechtlichem Weg gegen die beteiligten Täter und andere mögliche Parteien (Schädiger) zu erheben, die für Ihren Schaden haften. Darüber hinaus strebt unsere Anwaltskanzlei eine finanzielle Deckung für die Prozesskosten durch die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten zu erhalten, an. 

Sollte Ihr Fall für eine Zivilklage geeignet sein, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen und über die erforderlichen Schritte sowie Kosten informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!

Bitcoin fraud – “da vinci investment club”

If you are a victim of Bitcoin fraud regarding investment in the „da vinci investment club“, we are able to help you in enforcing your claims. 

According to the information received there is already a criminal proceeding pending with the Austrian law enforcement authorities (34 St 30/19f).

We are offering the following package for a lump sum of € 300,–

Our offer:

  • Continued correspondence after the initial contact;
  • Announcement of the power of attorney at court
  • Filing your claim in the criminal proceedings as a connection in criminal proceedings (“Privatbeteiligtenanschluss”) in order to prevent court costs;
  • Continued monitoring of the criminal case by the means of repeated applications for access to the file;
  • Reports on the progress of the investigation

Requirements for claim processing:

For this purpose, please return with the subject “BITCOIN FRAUD”

  • the attached German power of attorney via e-mail (.pdf copy is sufficient; attached you will also find a summarized English translation)
  • the transfer confirmation of € 300,–
  • Further please send us all information relating to your investment
    • Contractual documents 
    • Bank statements relating to payments made and received and
    • Marketing material.

Please note that the mandate will be only confirmed after a conflict check and the receipt of the lump sum payment into the account of our firm. 

For this purpose, please make the payment of € 300.– to 

Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte Partnerschaft,AT21 6000 0000 0184 1512, BIC: BAWAATWW

citing “BITCOIN FRAUD + _________ your full name” as a reference for payment.

In case of proceeding suspensions, we offer the option of filing an appeal for which additional cost will be incurred and of which you will be made aware of beforehand.

Please note: Parallel to the option of filing your claim in the criminal proceedings as a connection in criminal proceedings there is also the possibility of bringing civil action against the involved prepetrators and other possible parties that are liable for your occurred damage. Additionally, our law firm aims to receive financial coverage from clients´ insurances to cover process costs. If your case is deemed suitable for civil action, we will contact you to inform you about the necessary steps and costs. 

Should you have any questions, please contact us.

We are looking forward to working with you!

BITCOIN: Was haben Optioment, OneCoin, OneLife, OneAcademy und CRYP TRADE CAPITAL möglicherweise gemeinsam?

BITCOIN ist in aller Munde: in letzter Zeit jedoch nicht mehr im Zusammenhang mit Jubelmeldungen über Kurssteigerungen, sondern vielmehr bahnt sich einer der wahrscheinlich bisher größten Kriminalfälle rund um Kryptowährungen in Europa bzw. weltweit an; denn der bislang kolportierte Schaden ist sehr hoch – 100 Millionen Euro!

Aber wie kam es dazu: Optioment köderte viele Anleger mit sensationellen Renditen für Bitcoin-Investments und kollabierte im  November 2017. Durch eine Anzeige der FMA kam die Sache langsam in Rollen. Die wahre Dimension sickerte jedoch erst in den vergangenen Tagen durch.

Die meisten Geschädigten dürfte es in Österreich geben. Die Behörden gehen jedoch von einem europaweiten Netz aus. Laut unseren Informationen hat die Staatsanwaltschaft Wien Interpol mit Ermittlungen beauftragt, um das europaweite Ausmaß zu erheben.

Aber nun alles der Reihe nach:

 „Let’s build something big“ lautete beispielsweise der Werbespruch von Optioment.

Dies dürfte tatsächlich gelungen sein; aus einer scheinbar ertragreichen Bitcoin-Anlage ist offenbar ein gigantischer Finanzskandal geworden.

Medien sprechen von einem der größten Kriminalfälle rund um Kryptowährungen bisher. Doch möglicherweise weitet sich der Kreis enorm!

Erste Erkenntnisse belegen, dass offenbar zahlreiche Vermittler nicht nur Optioment an die geschädigten Anleger gebracht haben, sondern auch weitere mutmaßliche BITCOIN bzw. KRYPTO Währungs-Betrugs-Netzwerke wie OneCoin, OneLife, OneAcademy und CRYP TRADE CAPITAL im Internet kursieren.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun sogar Interpol eingeschaltet. So soll ermittelt werden, wo überall in Europa Anleger geschädigt wurden. Vor allem aber wollen die Wiener Fahnder mit Hilfe der Interpol-Kollegen präzisere Daten zu Verdächtigen bekommen.

Laut FMA und den involvierten Fahndern handelte es sich bei OPTIOMENT & ONECOIN um Betrug und Betreiben eines illegalen Pyramidenspiels. Dabei werden neue Einnahmen für die Ausschüttungen alter Anleger und Investoren benutzt. Die OPTIOMENT Vertreiber, die als „drei Optioment-Musketiere“ aufgetreten sind, haben so über eine sog. Multi-Level-Marketingsystem Tausende Anleger dazu gebracht ihr Geld zu Optioment zu tragen.

OPTIOMENT versprach hohe Renditen! Doch wie wurden diese dem Anleger plausibel gemacht? Laut Angabe der Betreiber/Vermittler sollten sog. BITCOIN Trading-Roboter das virtuelle Geld vermehren und so Gewinne als Rendite an die Investoren auszahlen: von 1,5 bis vier Prozent pro Woche; das Verlockende dabei: derartige Auszahlungen sind zunächst tatsächlich erfolgt, seit November 2017 jedoch ausgeblieben. Die Optioment-Websites sind verschwunden. Die Investoren haben keinen Zugriff auf ihr Geld.

Das Problem: Viele Optioment-Teilnehmer haben Dutzende weitere Leute – oft Verwandte – dazu geholt und fühlen sich nun als Opfer und um ihr Geld betrogen. Insgesamt soll die Schadenssumme bis zu 12.000 Bitcoin betragen – dies entspricht derzeit einem Gegenwert von ungefähr 100 Millionen Euro. Noch ist aber weder klar, wohin das Geld verschwunden ist, noch ob es sich tatsächlich um Betrug (dieser Tatbestand setzt eine Täuschung voraus) oder um ein verbotenes Pyramidenspiele handelt.

Aus rechtlicher Sicht ist dazu grds. auszuführen, dass die bewusste Teilnahme der Beteiligten an einem Pyramidenspiel keine Täuschung voraussetzte; wissen die Teilnehmer, dass sie ihren Einsatz und Gewinn nur wiedersehen, wenn sie selbst Leute dazu bringen, ins System einzuzahlen, liegt keine Täuschung vor aber trotzdem ein verbotenes Pyramidenspiel!

Doch was können Geschädigte tun?

Die Staatsanwaltschaft hat nun LPD Wien damit beauftragt, österreichweit alle Anzeigen zu Optioment zusammenzutragen, die Opferzahlen zu ermitteln und die Höhe des Betruges festzustellen.

Dabei ist sinnvoll die Schadensanzeige sogleich mit einen Privatbeteiligtenanschluss zu verbinden und dies von einem Rechtsanwalt durchführen zu lassen!

Weiters stellt sich die Frage, ob nicht Behörden wie bspw. die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) wesentlich früher hätte tätig sein müssen!?

Laut eigener Aussage war die FMA für (die weitgehend unregulierten) Bitcoin oder andere Kryptowährungen nicht zuständig, sondern sah sich lediglich aufgrund der häufigen Anfragen dazu veranlasst, Strafanzeige zu erstatten. Auch dies wird zu untersuchen sein.

Weiters sind Schadenersatzansprüche gegen Vertreiber der Anlagemodelle denkbar und sollten von einem Experten individuell beurteilt werden.

Bankschliessfächer sind kein Fort Knox

Banksafes gelten als besonders sicher, um Wertgegenstände aufzubewahren. Dieser Mythos hat durch Diebstähle in Wien und Basel Risse bekommen. Viele Kunden wissen zudem nicht, dass sie für die Versicherung der Safe-Inhalte im Allgemeinen selbst zuständig sind.

Dass es den Ganoven in der Region Wien gelingen konnte, das Sicherheitssystem zu überwinden, das gleichsam als das Fort Knox für Privatkunden gilt, sorgt nun für Ärger. Jedenfalls sind sie wie im Basler Fall nicht mit schwerem Werkzeug im Stil von Panzerknackern vorgegangen, sondern sie haben die Sicherheits-IT ausgetrickst. Darüber, wie sicher diese ist, streiten sich nun Juristen und Banken.

Der Wiener Anwalt Wolfgang Haslinger sagt, die betroffenen Institute würden bei der Zugangskontrolle immer noch Magnetstreifenkarten und PIN-Codes einsetzen. Das wäre eine erstaunliche Diskrepanz zu den Sicherheitsregeln, die sonst gelten. Bei Bancomat-Karten etwa, die Kunden für Geldbezüge nutzen, ist der Standard mittlerweile in ganz Europa höher. Um das Skimming, also das Kopieren von Daten auf Magnetstreifen, zu verhindern, enthalten Bankkarten mittlerweile einen Chip.

Wie fahrlässig die Banken waren, ist auch für die Frage entscheidend, in welchem Umfang sie die Kunden entschädigen müssen. Bei Tresoren besteht in Österreich eine Grundversicherung von 3650 €; darüber hinaus sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass die Kunden für den Inhalt der Tresore haften.

NZZ – 23.12.2020

Diese Bestimmung ist nicht nachvollziehbar.

Die sichere Aufbewahrung ist schliesslich der Grund, warum Sparer überhaupt einen Tresor mieten. Zudem werben die Finanzhäuser ja gerade mit dem Argument der Sicherheit für die Safes. Sie ist das zentrale Element der Hauptleistungspflicht.

Mehr Infos: