Update: Die Hauptverhandlung wurde für den 24.02.2022 anberaumt. Geschädigte, die im Zeitraum Juli 2018 bis November 2019 in Bitcoin/Da Vinci investiert haben, mögen bis spätestens 11.02.2022 per Mail oder telefonisch an unsere Kanzlei wenden, um ihre Schäden im Verfahren anzumelden. Am besten bereits mit sämtlichen Unterlagen, u.a. wann welche Beträge in Bitcoin investiert wurden und welche Auszahlungen  erhalten wurden.(Überweisungsbelege, Aufstellung über die Transaktionen, Screenshot der Online Aufstellungen der vorhandenen Bitcoins, etc.)

Mit 13. Dezember 2021 wurde die Anklageschrift gegen Thomas K. und Herrn Guo-Yong Ch. nunmehr endlich veröffentlicht (bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt dennoch die Unschuldsvermutung)!

Der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft Wien gegen die beiden Angeklagten ist das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB – die Ermittlungen haben ergeben, dass das Geschäftsmodell der Angeklagten als sogenanntes Ponzi Scheme zu qualifizieren ist. Bei dieser Art des Betrugs werden Kundengelder unter Versprechung utopisch hoher Renditen und geringen Risikos eingesammelt und Gewinne häufig anfangs auch tatsächlich ausbezahlt. Allerdings werden diese nicht durch Veranlagung erzielt, sondern erhalten frühere Kunden angebliche Gewinnzahlungen aus den Geldern neuer Kunden. Sobald allerdings ein größerer Teil der Anleger eine Auszahlung verlangt oder keine neuen Kunden hinzukommen, kollabiert das System. 

Insgesamt 78 Geschädigte Bitcoin und Atronocom Anleger werden allein in der Anklageschrift genannt, wobei bereits darin angeführt wird, dass noch zahlreiche weitere noch festzustellende Geschädigte existieren dürften. 

Begründend führt die Staatsanwaltschaft aus, dass etwa im Jahr 2018 die Angeklagten gemeinsam den Plan gefasst haben, im Rahmen eines Anlagemodells für Kryptowährungen Vermögenswerte, insbesondere Bitcoin, von Anlegern in großem Stil zu vereinnahmen. In diesem Zusammenhang wurde in der Schweiz der Verein „Da Vinci Fintech Exekutives Switzerland“ gegründet. 

Gekördert wurden die zahlreichen geschädigten Anleger durch den Internetauftritt davinci-fintech.club und davinci-vip.com mit einem sogenannten „Da Vinci Projekt“ als exklusiver und privater „Investment Club“, der sich mit Marktdynamiken im internationalen Krypto Bereich beschäftigte. Thomas K. dürfte sich hier im Rahmen der Vereinsleitung um den Austausch sowie den Handel mit den Kryptowährungen im Namen der Mitglieder gekümmert haben. Der Zweitangeklagte habe wiederum die Klubmitgliedschaften und die Aufnahme neuer Mitglieder administriert. Den Mitgliedern wurden Gewinne von etwa 10 % monatlich versprochen. Eine Mitgliedschaft im „Investment Club“ war zumindest mit 3 Monaten vorgegeben.

„Tatsächlich handelten nur die Angeklagten im Namen des Vereins und traten den „Kunden“ gegenüber als Funktionäre des Vereins auf. Während der Erstangeklagte für das „Trading“ verantwortlich zeichnete, übernahm der Zweitangeklagte zusammen mit anderen Vermittlern den Vertrieb und die Kunden-Akquise und fungierte als Kassier. Auf welche Weise mit den eingesetzten Vermögenswerten konkret Gewinne erzielt werden sollten, legten die Angeklagten nicht näher dar.“

Daneben wurde mit einer sicheren und längerfristigen Anlagestrategie geworben, wobei sich das Da Vinci Projekt als Unternehmen mit mehreren kompetenten und erfahrenen Mitarbeitern nach außen hin als solide und vertrauensvoll präsentierte. „Insgesamt wirkten die von den Angeklagten vorgeschobenen „Sicherheitskonzepte“ und Zusicherungen auf die Anleger glaubwürdig[…] Den größten Teil der investierten Vermögenswerte […] verwendeten die Angeklagten nicht für „Trades“, sondern sie transferierten die Bitcoins – zur Verschleierung in mehreren Zwischenschritten – an private Walltes, wechselten die Kryptowährungen in Fiat-Geld und eigneten sich das Kapital der Anleger anteilig auf andere noch festzustellende Weise zu.“

Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft wurden die Geschädigten insbesondere darüber getäuscht, dass der Erstangeklagte die erhaltenen Privatdarlehen zurückzahlen können wird. Keiner der Investoren erhielt das eingesetzte Kapital jedoch vollständig zurück; der herbeigeführte Schaden übersteigt jedenfalls eine Million Euro. 

Ein angeklagter Nebenschauplatz ist ein Vorfall, der sich vor der Festnahme im Juli hinsichtlich Thomas K. ereignet haben dürfte. Diesbezüglich hat der Angeklagte zwei befreundete Polizisten dazu bewogen, den Zulassungsbesitzer eines vermeintlichen Verfolger-Fahrzeuges herauszufinden und eine Auskunft über die Zulassungsbesitzer erhalten. Der Grund für den Vorwurf des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt ist einfach: der Angeklagte ging davon aus, dass ihn mehrere Personen verfolgten, denen er Geld schuldete.

Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Geschädigte Anleger können ihren Schaden jedoch weiterhin bis zum Ende der Hauptverhandlung als Privatbeteiligte geltend machen. 

Wir stehen in dieser Causa weiterhin gerne mit rechtlichem Rat und Tat zur Seite. 

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