Kann man von einer Lebensversicherung zurücktreten, wenn man ursprünglich falsch über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde, auch wenn dies schon viele Jahre her ist?

Dem Versicherungsnehmer steht auf Grund einer fehlerhaften Belehrung über die Dauer der Rücktrittsfrist ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu (7 Ob 107/15h). Die Gerichte legen die Rücktrittsbelehrung grundsätzlich sehr streng aus. Ein Rücktritt hätte zur Folge, dass die einbezahlten Prämien zuzüglich 4% gesetzlicher Zinsen (abzüglich der Risikokosten für den Ablebensschutz) dem Versicherungsnehmer rückzuerstatten sind.

->Mehr zum Rücktrittsrecht

  • dringender Handlungsbedarf gegeben

Wie sie möglicherweise den Medien entnommen haben, besteht in dieser Angelegenheit, dringend Handlungsbedarf, denn die Bunderegierung beabsichtigt eine Gesetzesänderung, die, sofern Sie nicht rechtzeitig davor die weiteren, notwendigen Maßnahmen setzten, ihre ggf. bestehenden Rücktrittsrechte „aushebelt“. Denn laut Regierungsvorlage „302/A XXXVI. GP“ ist derzeit eine massive Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, und somit auch eine (rückwirkende und für Sie nachteilige) Veränderung der Voraussetzungen für einen rechtsgültigen Rücktritt Ihres Versicherungsvertrags, im Prozess der Gesetzgebung vorgesehen!

Obwohl offiziell die geänderten, gesetzlichen Grundlagen erst nach 31.12.2018 zum Tragen kommen sollen, besteht die Gefahr, dass (überraschend) ein vorzeitiges Inkrafttreten beschlossen wird.

  • Was bedeutet das für Ansprüche betroffener Versicherungsnehmer

Zum jetzigen Zeitpunkt ist zu befürchten, dass Personen, die nicht innerhalb der nächsten Wochen den Vertragsrücktritt bekannt geben, mit der Uneinbringlichmachung der Forderung oder zumindest mit massiven finanziellen Nachteilen zu rechnen haben werden!!!

  • Was können Sie unternehmen um Ihre (Rücktritts)Rechte zu wahren?
    • Beauftragen Sie unsere Kanzlei (Vollmacht liegt bei) damit den Rücktritt gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft durchzuführen.
    • Verhindern Sie dadurch den Verlust der Einbringlichmachung des Ihnen zustehenden Kapitals samt 4% Zinsen seit Vertragsbeginn (abzüglich Risikokostenanteil für Ablebensschutz).
    • Erteilen Sie uns sohin den Auftrag Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen und insbesondere Geschäftskorrespondenz abzuwickeln, Rechtsschutzanfragen zu stellen und letztlich, wenn notwendig, Gerichtsverfahren (ggf. mit Prozesskostenfinanzierung durch einen Prozesskostenfinanzierer) für Sie zu führen

Beauftragen Sie unsere Kanzlei Sie (weiterhin) rechtsfreundlich zu vertreten und Ihre Interessen betreffend den Rücktritt fristwahrend zu fördern.

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