Sehr geehrte Damen und Herren,

mit viel Freude übermittle ich Ihnen in der Anlage einen weiteren (Zwischen-) Erfolg gegen AvW.

Das OLG Graz hat ein von mir erwirktes Urteil eines AvW- Anlegers bestätigt, wonach AvW Invest AG für fehlerhafte Beratung haftet, da nicht darüber aufgeklärt wurde, dass

·         kein Rückkaufsrecht bestehen soll,
·         es sich um eine risikoträchtige Veranlagung handelt,

sondern vielmehr die besondere Sicherheit und der jederzeitige Rückkauf beworben wurde.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, aber vollstreckbar. Die AvW hat den Anleger bereits ausbezahlt!

Die Details entnehmen Sie bitte beiliegenden Wirtschaftsblattartikel und den anonymisierten Urteilen.

Die Tatsache, dass sich gezeigt hat, dass mit etwas Glück die Verfahren in Klagenfurt relativ rasch durchgeführt werden können zeigt auf, dass es möglicherweise sinnvoll ist, bereits jetzt Klage zu erheben, da es durchaus sein kann, dass spätere Anleger weniger oder nur mehr eine allfällige Konkursquote erhalten.

Die diesbezüglichen gegenteiligen Behauptungen der AvW in ihrem letzten Newsletter sind daher unrichtig.

Anleger, die über eine Rechtschutzversicherung verfügen, oder aber bereit sind, das Kostenrisiko zu tragen, empfehle ich daher eine baldige Klagseinbringung. Es besteht so die Möglichkeit noch vor der allgemeinen Verjährungsfrist von Oktober 2011 zu einem positiven Urteil und so möglicherweise zu ihrem Anlegergeld zu kommen.

Die Details dazu entnehmen Sie bitte der beiligenden Klagegemeinschaftsinformation samt Kosteninformation.

Ich führe nun auch bereits mehrere Verfahren für Anleger, die ihre Genussscheine direkt an der Börse in Frankfurt gekauft haben. Auch hier ist eine Klage möglich, da diese Anleger einen Schadenersatzanspruch geltend machen können, da AvW illegale Bankspekulationsgeschäfte getätigt hat und über diese Tatsache, deren Nachprüfung auch Gegenstand des Strafverfahrens ist, getäuscht wurden.

Weiters führen wir ein Musterverfahren gegen Auer von Welsbach persönlich wegen seinen Pflichtverletzungen als Vorstand.

Über weitere Neuerungen werde ich berichten.

Ich weise darauf hin, dass wir nur nach ausdrücklichen und rechtzeitigen Klagsauftrag für Sie eine Klage einbringen.
Sollten Sie interesse haben, ersuche ich um Ihre baldige Rückäußerung.

Ich verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Haslinger

Dr. Wolfgang Haslinger, LL.M.

Neumayer, Walter & Haslinger
Rechtsanwälte-Partnerschaft – Lawyers partnership
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Gemäß § 19a RAO verlangt der gefertigte Anwalt die Bezahlung sämtlicher Kosten zu seinen Handen

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