[su_nt_toggle title=”Für geschädigte Anleger in WW WIENWERT Anleihen, insbes. nachfolgende Anleihen:” state=”closed”]ISIN: AT0000A0S9H0
ISIN: AT0000A12FY9
ISIN: AT0000A100Z7
ISIN: AT0000A190U9
ISIN: AT0000A190V7
ISIN: AT0000A19Q02
ISIN: AT0000A1D5Z6
ISIN: AT0000A1D608
ISIN: AT0000A1D616
ISIN: AT0000A1D624
ISIN: AT0000A1G742
ISIN: AT0000A1H252
ISIN: AT0000A1H278
ISIN: AT0000A1H260
ISIN: AT0000A1LJK5
ISIN: AT0000A1P0K5[/su_nt_toggle]

Das Insolvenzgericht (HG Wien) hat „zur Vertretung der Rechte der Inhaber“ einen Kurator bestellt, nämlich RA Dr. Pariasek & RA Dr. Freimüller.

► Die für Anleihen-Anleger (gefährliche) Konsequenz dieser Bestellung

Die selbständige Geltendmachung von Anleger-Rechten durch einzelne Anleihen- Inhaber soll/könnte ausgeschlossen sein. Das kann/wird bedeuten, dass einerseits (Schaden)Ersatzansprüche gegen mutmaßliche Schädiger im Zusammenhang mit der WIENWERT-Pleite (Prospektprüfer, Treuhänder, Geschäftsführer,..) von betroffenen Anlegern nicht mehr individuell – durch einen rechtsanwaltlichen Vertreter ihres Vertrauens – geltend gemacht werden können; andererseits die Kuratoren (schon aufgrund Ihres gerichtlichen Auftrages) die individuellen Ansprüche der Anleger nicht bzw. nicht ausreichend wahrnehmen und daraufhin den Anleiheninhabern wiederum ein Schaden entsteht.

► Hintergrund

Die Kurator -Bestellung fußt auf einem nicht mehr zeitgemäßen k. u. k. Monarchie-Gesetz, das ausschließlich dem (antiquarischen) obrigkeitsorientierten Fürsorgegedanken des 19.Jh. Rechnung trägt, aber für das moderne Anlegerrecht und  dessen  modernen  Schutznormen wie das KAPITALMARKTGESETZ (KMG) nicht geeignet ist. Zu Recht wird und wurde dieses Gesetz von vielen Rechtsexperten – wegen der Verletzung des Eigentumsrechtes – als europarechts- und verfassungswidrig beurteilt.

► Konsequenz

Aus diesem Grund haben wir gegen den Beschluss über die Kurator-Bestellung für von uns vertretene Anleger Rechtsmittel (REKURS) erhoben und eine Prüfung der Europarechts- und Verfassungswidrigkeit beim Oberlandesgericht durch VfGH & EuGH angeregt!

Offenbar sind nicht nur wir der Ansicht, dass die Tätigkeiten der bestellten Kuratoren entsprechend kontrolliert und aus Sicht der betroffenen Anleger beleuchtet werden sollte!

► Denn als (offenkundige) Reaktion auf unsere Rechtsmittel hat das Insolvenzgericht (HG Wien) nunmehr eine Versammlung für den

14.03.2018, 12:30 Uhr, Zimmer 7.07 (7. Stock)

Handelsgericht Wien, Marxergasse 1a, 1030 Wien anberaumt, zu welcher die Inhaber der Schuldverschreibungen geladen sind.

► Zweck dieser Versammlung ist

  • die Anhörung der Anleihen-Inhaber und
  • die WAHL von VERTRAUENSMÄNNERN, die die Interessen der Anleger gegenüber den Kuratoren unterstützen und kontrollieren sollen:

So haben die Vertrauensmänner sich laufend Kenntnis über die vom gemeinsamen Kurator zu besorgenden Geschäfte zu verschaffen. Der Kurator ist bei allen wichtigen Geschäften verpflichtet, die Ansicht der Vertrauensmänner zu hören. Den Vertrauensmännern stehen weitere Rechte, wie auch Rechtsmittel, gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichtes zu.

[su_nt_box style=”green” closable=”un-closable”] Für betroffene Anleger ist es daher sinnvoll, sich nun durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, wobei beabsichtigt wird, dass ein Partner unserer Kanzlei als entsprechender VERTRAUENSMANN nominiert und gewählt wird.

Wir haben daher eine entsprechende Gruppenintervention für betroffene Anleger ins Leben gerufen, die Geschädigten eine kostengünstige und anlegerfreundliche Vertretung ermöglicht.

► Angesichts des FRISTLAUFES ersuchen wir bei Interesse an einer Vertretung um rasche Kontaktaufnahme!

[/su_nt_box] [su_nt_button style=”green” target=”_blank” url=”mailto:rechtsanwalt@neumayer-walter.at”]Kontakt[/su_nt_button]

 

 

Recommended Posts