Versagen bei Banken und Verletzung des Grundrechts auf Geheimhaltung der Kundendaten.

Der spektakuläre Schließfach-Coup wird auch zu einem Fall für die Österreichische Datenschutzbehörde. Anlegeranwalt Dr. Wolfgang Haslinger hat in Vertretung einiger Opfer eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht.

Seinem Einwand nach haben die Banken die Schließfachanlagen völlig unzureichend gegen das Ausspähen der Zutritts- und Kundendaten gesichert und damit das Grundrecht auf Geheimhaltung nach dem Datenschutzgesetz verletzt.

Wie der vorliegende Fall deutlich macht, erfüllte die Schließfachanlage in keinster Weise die erforderliche Sicherheit betreffend der Geheimhaltung personenbezogener Daten. Denn in Bankkreisen ist allgemein bekannt, dass seit Jahren diverse Bankterminals von Kriminellen derart manipuliert werden, dass Magnetcodes ausgelesen beziehungsweise kopiert werden.

Gemeinsam mit der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtsschutz „Cobin Claims“ bieten wir Hilfe für geschädigte Kunden anbietet. Einer von unseren Mandanten hatte in seinem Safe in der Bank in Mödling Wertsachen in der Größenordnung von 114.000 Euro. Es gibt sogar Kunden, die Geld, Gold und Schmuck im Wert mehrerer Millionen Euro in ihrem Schließfach gebunkert hatten.

Dass die Manipulation der Lesegeräte laut Polizei über mehrere Wochen stattgefunden hat, werten die Opferanwälte als Indiz dafür, dass sämtliche Kontrollmechanismen in den Bankinstituten versagt haben.

Es wurden keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gesetzt, um diese Datenschutzverletzungen zu verhindern oder dessen Risiko zu minimieren.

Mehr Infos:

Bankschließfach Einbrüche: Haftungsbegrenzungen der Banken vermutlich sittenwidrig

Kurier vom 10.12.2020

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