Wir wenden uns an Geschädigte Anleger in nachfolgende Wertpapiere

o)   Epicon Swing Plus Garant (I) ISIN XS0231181222

o)   Epicon Swing Plus Garant,  II, ISIN XS0238228901

o)   Epicon SWING Plus Garant 3 ISIN XS0252173066

o)   C-Quadrat Best  Entry Fox Garant ISIN DE000A0G4LS9

 

Haben Sie zum Erwerbszeitpunkt keine Informationen über evidente Risiken des genannten Wertpapieres:

  • Das Produkt verfügt über ein Bonitätsrisiko, dh im Insolvenzfall des Emittenten gilt die Kapitalgarantie nicht und bestand daher von Anfang an ein – wenn auch geringes –  Totalverlustrisiko (Emittenrisiko); dieser Umstand ist aus der Produktdarstellung prima vista nicht ersichtlich.
  • Es bestand während der Laufzeit eine erhebliches Kursrisiko
  • Bei den Produkten handelt es sich um hoch komplexe Finanzinstrumente sogn. strukturietes Produkt (Hinweis: derartige Produkte sind kaum zu verstehen, was jedoch auf Anlegerseite Voraussetzung ist, um festzustellen, ob das Wertpapier den Kenntnissen, Erfahrungen und Bedürfnissen des Anlegers iSd Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) entspricht
  • Es handelt sich um keinen Fonds bwz besteht auch keine Garantie für einen Fonds; der gegenteilige Eindruck wird (auch) gerade durch die Verwendung des Begriffes „ Aufgabeausschlag“ (Swing Plus Garant) bestärkt.
  • Anleger gingen aufgrund der Darstellung der „Aktienbaskets“ davon aus, das Hintergrund des Wertpapieres eine tatsächliches Investment in Aktien ist (es werden auch die Aktienanalysteneinschätzungen und das Rating der AG angeführt). Anleger gingen daher davon aus, dass wirtschaftlich betrachtet etwas ähnliches wie eine Aktienfond vorliegt, der es ermöglicht von allenfalls steigenden Aktienkurses zu profitieren aber durch eine Garantie das Kapitalverlust ausgeschlossen wird.

All diese genannten Risiken sind in den, den Anlegern meist nicht zur Kenntnis gebrachten Kapitalmarktprospekten auf mehrere Seiten umfassend dargestellt; diese Prospekte war der Epicon/C-Quadrat bekannt bwz hätte bekannt sein müssen, sodass sogar von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist (vgl dazu bereits eine richtungsweisende Entscheidung des HG Wien zu GZ 48Cg11/10t in einen ähnlich gelagerten Fall des CP Produktes Dragon Fx Garant).

 

Anleger, die beweisen können, aufgrund dieser Angaben getäuscht worden zu sein, habe die Möglichkeit Schadenersatz im Sinn einer Rückabwicklung des Wertpapierankaufes geltend zu machen. Wir bieten zur kostenschonenden Bündelung der Interessen geschädigter Anleger eine Klagegemeinschaft an; die Details entnehmen Sie bitte den angeführten Dokumenten.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!