Der Streit um ein for­malrechtliches, aber wichtiges Detail in der Causa Primeo ist nun entschieden – danke unseres Einsatzes zugunsten der Anleger: Laut OGH sind Klagen nach dem Anlagede­bakel Primeo in Österreich zu­lässig. Sie können nicht mit dem Argument aus der Welt geschafft werden, dass kein österreichisches Gericht in der rund um den Globus spielen­den Affäre zuständig sei.

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