Offen ist weiterhin die Rechtsfrage der Haftung der Constantia Bank für Beratungsfehler des AWD

In Sachen Beratungsfehler und Haftungen von Banken für Finanzvermittler muss der Oberste Gerichtshof (OGH) nun für längst überfällige Judikatur sorgen. Wir haben gegen das Urteil des Oberlandesgericht Wien (Urteil 5 R 295/11f) eine ordentliche Revision beim OGH eingebracht. Denn zur Frage, ob unrichtige Auskünfte von AWD-Beratern der Bank zu zurechnen sind, besteht noch keine höchstgerichtliche Entscheidung; lesen Sie mehr:

 

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