Nach numehr vier Jahren (!) hat endlich der Oberste Gerichtshof (OGH) für die 12. 000 geschädigten AMIS-Anleger, die rund 130 Millionen € angelegt hatten, Rechtssicherheit geschaffen.

In der 39-seitigen OGH-Entscheidung (Aktenzahl 4 R 1/09k) haben die Höchstrichter die Revision der AeW in zehn Fällen abgewiesen.

Fakt ist jetzt: Die Anlegerentschädigung der Wertpapierfirmen muss dann haften, wenn eines ihrer Mitglieder verbotenerweise unmittelbar oder mittelbar Kundengelder hält bzw. gehalten hat.

Laut OGH liegt “unmittelbares verpöntes Halten von Kundengeldern auch dann vor, wenn die vorgenommene Veranlagung wieder rückgängig gemacht, die Finanzinstrumente veräußert, aber der Erlös vom Wertpapierdienstleister selbst vereinnahmt wurde, anstelle die Mittel an die Anleger zurückzuführen”. Weiter heißt es: “Haftungsbegründendes Halten kann auch dann gegeben sein, wenn die Organe der Wertpapierfirma Einfluss auf Dritte nehmen, Zahlungen nicht widmungsgemäß einem Anlegerkonto gutzuschreiben, sondern einem Dritten zuführen”. Zugleich führen die Höchstrichter aus: “So wenig die AeW darauf Einfluss nehmen kann, dass eine Wertpapierfirma eine direkte Tochtergesellschaft gründet und über diese dann Anlegermittel konzessionswidrig hält, kann sie verhindern, dass im Namen und im Interesse der Wertpapierfirma handelnde Organe ein Verhalten setzen, das letztlich einem Halten durch die Wertpapierfirma selbst gleichzuhalten ist.“

Zahlen muss letztlich die Republik, weil die AeW das Geld nicht hat. Die Republik hat europarechtliche Verpflichtung (vgl dazu das vom Verein initierte Staatshaftungsverfahren beim VFGH) , ein Entschädigungssystem einzusetzen, das zahlen kann. Wir hoffe daher, dass die Republik der AeW das Geld zur Verfügung stellen wird, dass sie zahlen kann; andernfalls wird die Aew Konkurs anmelden müssen und letztlich die Rep. Ö in die Staatshaftung verfallen.
Selbst der AeW-Geschäftsführer Johannes Gotsmy, der nun die rechtlichen Konsequenzen aus dem Urteil prüft, hat die Möglichkeit einer Insolvenz bereits benannt.

Über weitere Neuigkeiten werde ich unverzüglich berichten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Neumayer, Walter & Haslinger
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