{"id":3835,"date":"2023-02-01T10:30:11","date_gmt":"2023-02-01T09:30:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nwhp.at\/?p=3835"},"modified":"2023-03-25T11:58:55","modified_gmt":"2023-03-25T10:58:55","slug":"fremdwaehrungskredite-ogh-meisselt-seine-rechtsansicht-in-stein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nwhp.at\/en\/fremdwaehrungskredite-ogh-meisselt-seine-rechtsansicht-in-stein\/","title":{"rendered":"Fremdw\u00e4hrungskredite: OGH mei\u00dfelt seine Rechtsansicht in Stein."},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Verbraucherfeindliche Rechtsprechungslinie bleibt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Laufe des vergangenen Jahres wurde das Thema Fremdw\u00e4hrungskredit und dessen m\u00f6gliche Anfechtung wieder emsig betrieben. Die Kreditnehmer konnten Hoffnung sch\u00f6pfen, dass doch noch ein Ausweg aus der Fremdw\u00e4hrungsfalle gefunden werden kann. Doch hier machte der OGH den Verbrauchern einen Strich durch die Rechnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Lichtblick am Horizont war die Entscheidung des OGH vom 02.02.2022 (6 Ob 51\/21z) \u2013 wie von uns berichtet \u2013, in der sich der OGH \u00fcberraschenderweise von seiner fr\u00fcheren kreditnehmerfeindlichen Judikatur abwandte. Der OGH judizierte, dass bei Fehlen der genauen Definition der Fremdw\u00e4hrung, der gesamte Kreditvertrag nichtig w\u00e4re, da die Fremdw\u00e4hrung keine blo\u00dfe Nebenklausel und die Kreditsumme in der Fremdw\u00e4hrung unbestimmt sei. Es w\u00e4re im Kreditvertrag nie festgelegt, wie hoch die Summe der kreditierten Schweizer Franken gewesen w\u00e4re und w\u00e4re kein sp\u00e4teres Verhalten des Kreditnehmers zu deren Festlegung feststellbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit dieser Entscheidung im Februar sind mittlerweile unz\u00e4hlige Entscheidungen des OGH ergangen, die seine Entscheidung vom 02.02.2022 als \u201eAusrei\u00dferentscheidung\u201c darstellen und aufgrund eines besonderen Einzelfalles erfolgte.<\/p>\n\n\n\n<p>Letzter Strohhalm der vielen Kreditnehmer war eine im August 2022 ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichtes Innsbruck (4 R 92\/22v), die judizierte, dass die Fremdw\u00e4hrung nicht bestimmt genug sei, wenn im Kreditvertrag lediglich auf die Kreditierung in \u201eEuro und Fremdw\u00e4hrung bis zum Gegenwert von \u20ac&nbsp;xxx unter Umstieg in andere W\u00e4hrungen mit Zustimmung der Bank unter Vereinbarung der R\u00fcckzahlung des Kredites in jener W\u00e4hrung, in der Kredit ausgenutzt wurde\u201c verwiesen werde. Dies reiche nicht aus um die Fremdw\u00e4hrungsklausel ausreichend zu bestimmen und sei daher der gesamte Kreditvertrag aufgrund der Eigenschaft als essentialia negotii nichtig. In der Branche bekannt war das von der unterlegenen Bank erhobene Rechtsmittel an den OGH, dessen Entscheidung mit Spannung erwartet wurde. K\u00f6nnte endlich doch etwas f\u00fcr die Verbraucher gewonnen werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Auf dem Boden der (Rechts-)Tatsachen zur\u00fcckgekommen, flatterte erst k\u00fcrzlich die neuste OGH Entscheidung \u2013 noch nicht ver\u00f6ffentlicht \u2013 ins Haus, welche die Rechtsprechungslinie des OGH nunmehr in Stein mei\u00dfelt. Zusammengefasst f\u00fchrte dieser rechtlich aus, dass beide Parteien den Abschluss eines Kreditvertrages in der W\u00e4hrung Schweizer Franken wollten. Die Kreditnehmer erhielten auch Schweizer Franken ausbezahlt und konnten die entsprechenden Betr\u00e4ge aus dem Kontoauszug entnehmen. Die fremde W\u00e4hrung stellt die Grundlage f\u00fcr die R\u00fcckzahlungsverpflichtung dar, was wesentlich ist. Der Wille der Kreditnehmer war eindeutig darauf gerichtet, das Wechselkursrisiko zu Schweizer Franken zu tragen. Ausreichend Aufkl\u00e4rung erfolgte, ebenso wie ein mehrmaliger Hinweis auf eine Konvertierung, welche durchwegs abgelehnt wurde. Selbst wenn die Fremdw\u00e4hrungsklausel im Kreditvertrag selbst unbestimmt gewesen w\u00e4re, w\u00fcrde dies durch zeitnahe Information der Kreditnehmer \u00fcber den zugrunde gelegten Franken-Betrag ausreichende Bestimmtheit eintreten lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch, wenn der OGH \u00fcberraschenderweise eine so verbraucherfeindliche Linie f\u00e4hrt, sind die rechtlichen Argumente durchwegs schl\u00fcssig und nachvollziehbar. Sp\u00e4testens jetzt ist die gefestigte Meinung der Rechtsprechung \u00fcber die Chancenlosigkeit der Bek\u00e4mpfung des klassischen Fremdw\u00e4hrungskredites zu akzeptieren. Die Banken gehen auch deshalb auf keinerlei Gespr\u00e4che zu Nachl\u00e4ssen oder Vergleichen ein. Sonder- oder Ausnahmef\u00e4lle sind nur noch schwer denkbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu den Autorinnen:<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-style:italic;font-weight:400\">Mag. Nina Kupec ist gepr\u00fcfte Rechtsanwaltsanw\u00e4rterin bei Neumayer &amp; Walter.<\/p>\n\n\n\n<p style=\"font-style:italic;font-weight:400\">Mag. Ulrich Walter ist Kanzleipartner bei Neumayer &amp; Walter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verbraucherfeindliche Rechtsprechungslinie bleibt. Im Laufe des vergangenen Jahres wurde das Thema Fremdw\u00e4hrungskredit und dessen m\u00f6gliche Anfechtung wieder emsig betrieben. Die Kreditnehmer konnten Hoffnung sch\u00f6pfen, dass doch noch ein Ausweg aus der Fremdw\u00e4hrungsfalle gefunden werden kann. Doch hier machte der OGH den Verbrauchern einen Strich durch die Rechnung. 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