{"id":2433,"date":"2021-12-22T15:50:58","date_gmt":"2021-12-22T14:50:58","guid":{"rendered":"https:\/\/newme.at\/NWHP2022\/?p=2433"},"modified":"2023-03-25T11:58:56","modified_gmt":"2023-03-25T10:58:56","slug":"bitcoin-atronocom-getradet-und-verloren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nwhp.at\/en\/bitcoin-atronocom-getradet-und-verloren\/","title":{"rendered":"Bitcoin \/ Atronocom: \u201eGetradet und verloren\u201c"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-black-color has-light-green-cyan-background-color has-text-color has-background\"><strong>Update:<\/strong> Die Hauptverhandlung wurde f\u00fcr den <strong>24.02.2022 <\/strong>anberaumt. Gesch\u00e4digte, die im Zeitraum Juli 2018 bis November 2019 in Bitcoin\/Da Vinci investiert haben, m\u00f6gen bis sp\u00e4testens 11.02.2022 per Mail oder telefonisch an unsere Kanzlei wenden, um ihre Sch\u00e4den im Verfahren anzumelden.  Am besten bereits mit s\u00e4mtlichen Unterlagen, u.a. wann welche Betr\u00e4ge in Bitcoin investiert wurden und welche Auszahlungen\u00a0 erhalten wurden.(\u00dcberweisungsbelege, Aufstellung \u00fcber die Transaktionen, Screenshot der Online Aufstellungen der vorhandenen Bitcoins, etc.)<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Mit 13. Dezember 2021 wurde die Anklageschrift gegen Thomas K. und Herrn Guo-Yong Ch. nunmehr endlich ver\u00f6ffentlicht (bis zu einer rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung gilt dennoch die Unschuldsvermutung)!<\/p>\n\n\n\n<p>Der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft Wien gegen die beiden Angeklagten ist das Verbrechen des gewerbsm\u00e4\u00dfig schweren Betrugs nach \u00a7\u00a7 146, 147 Abs 2 und Abs 3, 148 zweiter Fall StGB \u2013 die Ermittlungen haben ergeben, dass das Gesch\u00e4ftsmodell der Angeklagten als sogenanntes Ponzi Scheme zu qualifizieren ist. Bei dieser Art des Betrugs werden Kundengelder unter Versprechung utopisch hoher Renditen und geringen Risikos eingesammelt und Gewinne h\u00e4ufig anfangs auch tats\u00e4chlich ausbezahlt. Allerdings werden diese nicht durch Veranlagung erzielt, sondern erhalten fr\u00fchere Kunden angebliche Gewinnzahlungen aus den Geldern neuer Kunden. Sobald allerdings ein gr\u00f6\u00dferer Teil der Anleger eine Auszahlung verlangt oder keine neuen Kunden hinzukommen, kollabiert das System.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Insgesamt 78 Gesch\u00e4digte Bitcoin und Atronocom Anleger werden allein in der Anklageschrift genannt, wobei bereits darin angef\u00fchrt wird, dass noch zahlreiche weitere noch festzustellende Gesch\u00e4digte existieren d\u00fcrften.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Begr\u00fcndend f\u00fchrt die Staatsanwaltschaft aus, dass etwa im Jahr 2018 die Angeklagten gemeinsam den Plan gefasst haben, im Rahmen eines Anlagemodells f\u00fcr Kryptow\u00e4hrungen Verm\u00f6genswerte, insbesondere Bitcoin, von Anlegern in gro\u00dfem Stil zu vereinnahmen. In diesem Zusammenhang wurde in der Schweiz der Verein \u201eDa Vinci Fintech Exekutives Switzerland\u201c gegr\u00fcndet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Gek\u00f6rdert wurden die zahlreichen gesch\u00e4digten Anleger durch den Internetauftritt davinci-fintech.club und davinci-vip.com mit einem sogenannten \u201eDa Vinci Projekt\u201c als exklusiver und privater \u201eInvestment Club\u201c, der sich mit Marktdynamiken im internationalen Krypto Bereich besch\u00e4ftigte. Thomas K. d\u00fcrfte sich hier im Rahmen der Vereinsleitung um den Austausch sowie den Handel mit den Kryptow\u00e4hrungen im Namen der Mitglieder gek\u00fcmmert haben. Der Zweitangeklagte habe wiederum die Klubmitgliedschaften und die Aufnahme neuer Mitglieder administriert. Den Mitgliedern wurden Gewinne von etwa 10 % monatlich versprochen. Eine Mitgliedschaft im \u201eInvestment Club\u201c war zumindest mit 3 Monaten vorgegeben.<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eTats\u00e4chlich handelten nur die Angeklagten im Namen des Vereins und traten den \u201eKunden\u201c gegen\u00fcber als Funktion\u00e4re des Vereins auf. W\u00e4hrend der Erstangeklagte f\u00fcr das \u201eTrading\u201c verantwortlich zeichnete, \u00fcbernahm der Zweitangeklagte zusammen mit anderen Vermittlern den Vertrieb und die Kunden-Akquise und fungierte als Kassier. Auf welche Weise mit den eingesetzten Verm\u00f6genswerten konkret Gewinne erzielt werden sollten, legten die Angeklagten nicht n\u00e4her dar.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Daneben wurde mit einer sicheren und l\u00e4ngerfristigen Anlagestrategie geworben, wobei sich das Da Vinci Projekt als Unternehmen mit mehreren kompetenten und erfahrenen Mitarbeitern nach au\u00dfen hin als solide und vertrauensvoll pr\u00e4sentierte. <em>\u201eInsgesamt wirkten die von den Angeklagten vorgeschobenen \u201eSicherheitskonzepte\u201c und Zusicherungen auf die Anleger glaubw\u00fcrdig[\u2026] Den gr\u00f6\u00dften Teil der investierten Verm\u00f6genswerte [\u2026] verwendeten die Angeklagten nicht f\u00fcr \u201eTrades\u201c, sondern sie transferierten die Bitcoins \u2013 zur Verschleierung in mehreren Zwischenschritten \u2013 an private Walltes, wechselten die Kryptow\u00e4hrungen in Fiat-Geld und eigneten sich das Kapital der Anleger anteilig auf andere noch festzustellende Weise zu.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft wurden die Gesch\u00e4digten insbesondere dar\u00fcber get\u00e4uscht, dass der Erstangeklagte die erhaltenen Privatdarlehen zur\u00fcckzahlen k\u00f6nnen wird. Keiner der Investoren erhielt das eingesetzte Kapital jedoch vollst\u00e4ndig zur\u00fcck; der herbeigef\u00fchrte Schaden \u00fcbersteigt jedenfalls eine Million Euro.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Ein angeklagter Nebenschauplatz ist ein Vorfall, der sich vor der Festnahme im Juli hinsichtlich Thomas K. ereignet haben d\u00fcrfte. Diesbez\u00fcglich hat der Angeklagte zwei befreundete Polizisten dazu bewogen, den Zulassungsbesitzer eines vermeintlichen Verfolger-Fahrzeuges herauszufinden und eine Auskunft \u00fcber die Zulassungsbesitzer erhalten. Der Grund f\u00fcr den Vorwurf des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt ist einfach: der Angeklagte ging davon aus, dass ihn mehrere Personen verfolgten, denen er Geld schuldete.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Termin f\u00fcr die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Gesch\u00e4digte Anleger k\u00f6nnen ihren Schaden jedoch weiterhin bis zum Ende der Hauptverhandlung als Privatbeteiligte geltend machen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wir stehen in dieser Causa weiterhin gerne mit rechtlichem Rat und Tat zur Seite.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-container-1 wp-block-buttons\">\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link\" href=\"m&#97;&#105;&#x6c;&#x74;&#x6f;&#x3a;r&#101;&#99;&#104;&#x74;&#x73;&#x61;nw&#97;&#108;&#x74;&#x40;&#x6e;eu&#109;&#97;&#x79;&#x65;&#x72;-w&#97;&#108;&#x74;&#x65;&#x72;&#46;a&#116;\">Kontakt<\/a><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Update: Die Hauptverhandlung wurde f\u00fcr den 24.02.2022 anberaumt. Gesch\u00e4digte, die im Zeitraum Juli 2018 bis November 2019 in Bitcoin\/Da Vinci investiert haben, m\u00f6gen bis sp\u00e4testens 11.02.2022 per Mail oder telefonisch an unsere Kanzlei wenden, um ihre Sch\u00e4den im Verfahren anzumelden. 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