{"id":1549,"date":"2020-03-25T18:01:17","date_gmt":"2020-03-25T17:01:17","guid":{"rendered":"https:\/\/newme.at\/NWHP2022\/?p=1549"},"modified":"2020-06-02T16:57:22","modified_gmt":"2020-06-02T14:57:22","slug":"probleme-in-zusammenhang-mit-flugbuchungen-und-pauschalreisen-in-zeiten-des-covid-19-corona","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nwhp.at\/en\/probleme-in-zusammenhang-mit-flugbuchungen-und-pauschalreisen-in-zeiten-des-covid-19-corona\/","title":{"rendered":"Probleme in Zusammenhang mit Flugbuchungen und Pauschalreisen in Zeiten des COVID-19 (Corona)"},"content":{"rendered":"\n<p>Derzeit stehen Flugreisende erheblichen Problemstellungen in Zusammenhang mit nicht durchf\u00fchrbaren Fl\u00fcgen oder Pauschalreisen gegen\u00fcber. Es wurden Einreisestopps verh\u00e4ngt, Flugh\u00e4fen auf Minimalbetrieb heruntergefahren, Fl\u00fcge annulliert oder generell mit erheblichen Versp\u00e4tungen durchgef\u00fchrt. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Haslinger ist Experte in Fragen des R\u00fcckersatzes sowie des Anspruchs auf Ausgleichsleistungen nach der EU-Fluggastrechte-VO.<\/p>\n\n\n\n<h4><strong>Wie erfolgt derzeit eine Rechtsanwaltsberatung im Zuge der Coronakrise?&nbsp;<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Wir als Anw\u00e4lte unterst\u00fctzen Sie in dieser wirtschaftlich doch sehr brisanten Situation gerne in allen rechtlichen Belangen weiterhin unkompliziert, und zwar via E-Mail oder Telefon und ggf. Videokonferenz. Unsere Kanzlei empf\u00e4ngt w\u00e4hrend der Ausgangsbeschr\u00e4nkungen dzt. keine Mandanten, steht jedoch t\u00e4glich mit Rat an Ihrer Seite.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h4><strong>Mein Flug wurde aufgrund von COVID-19 nicht durchgef\u00fchrt bzw. verschoben, was kann ich tun?<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Wir vertreten die Rechtsansicht, dass ein R\u00fcckersatzanspruch des von Ihnen bereits bezahlten Geldes f\u00fcr einen derartigen Flug besteht \u2013 unser Credo ist hier \u201ekeine Leistung, also Geld zur\u00fcck\u201c, basierend auf den Regelungen \u00fcber die Leistungsst\u00f6rungen. Dem K\u00e4ufer muss, wie bei anderen Vertr\u00e4gen auch, ein Wahlrecht zwischen Vertragserf\u00fcllung oder R\u00fccktritt vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist bleiben. Nach der EU-FluggastrechteVO ist jedenfalls eine kostenlose Umbuchungsm\u00f6glichkeit im Falle der Annullierung gegeben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Verbraucher seien in dieser Situation jedoch eindringlich da gewarnt,\u00a0 sich mit einem Gutschein abspeisen zu lassen. Denn aufgrund des derzeit erh\u00f6hten Insolvenzrisikos der Fluggesellschaften ist im Insolvenzfall der\u00a0 Gutscheines wertlos. Neben Ihrem Anspruch auf Ausgleichsleistungen bei bestimmten Versp\u00e4tungen oder Annullierungen nach der EU-Fluggastrechte-VO haben Sie im Falle des g\u00e4nzlichen oder f\u00fcr eine unzumutbar lange Dauer des \u201eUnm\u00f6glichwerdens\u201c (etwa aufgrund von bereits medienbekannten Einreisestopps etc.) des Flugantritts jedenfalls Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Kaufpreises. Die M\u00f6glichkeit der Berufung auf \u201eh\u00f6here Gewalt\u201c durch das Flugunternehmen, liegt in diesen F\u00e4llen meiner Meinung nach nicht vor. In diesem Fall sind bereits seit Ende des Jahres 2019 F\u00e4lle aus China bekannt, die vor einer Ausbreitung des Virus warnen. Es kann daher seitens der Fluglinie nicht ohne weiteres mit einem sog. \u201eunvorhergesehenen Ereignis\u201c argumentiert werden.<\/p>\n\n\n\n<h4><strong>Ich wurde gegen meinen Willen auf einen anderen Flug umgebucht, obwohl ich gar nicht mehr fliegen wollte.\u00a0<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Passagierrechte d\u00fcrfen nicht eingeschr\u00e4nkt werden: Umbuchungen d\u00fcrfen daher nicht einseitig aufgezwungen werden. Derzeit ist nicht einmal klar, wann \u00fcberhaupt wieder ein Flug angetreten werden kann und wie sich die wirtschaftliche Situation der Fluglinien entwickelt. Mit einem gebuchten Flug stehen Termine, ein nicht verschiebbarer (mit dem Dienstgeber vereinbarte oder auf Schulferien beschr\u00e4nkte Termine) Urlaub oder andere wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde in Zusammenhang, die eine \u201eVerlegung oder Verschiebung\u201c auf einen anderen Flugtermin zumutbar erscheinen lassen. Diesfalls ist wohl von einem sog. Fixgesch\u00e4ft im Sinne des \u00a7 919 ABGB auszugehen. Dies hat zum Ergebnis, dass dem Fluggast daher jedenfalls die Wahl zwischen einer tats\u00e4chlichen Umbuchung auf einen anderen Flug\/Termin oder dem g\u00e4nzlichen R\u00fccktritt vom Vertrag und damit eine 100% Refundierung des Ticketspreises in Geld (nicht in Gutscheinen!) .zustehen.<\/p>\n\n\n\n<h4><strong>Ich konnte meine\u00a0<em>Pauschalreise<\/em>\u00a0aufgrund von COVID-19 nicht antreten. Gibt es auch hier M\u00f6glichkeiten, um das bereits bezahlte zur\u00fcckzuerhalten?<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Auch sog. Pauschalreisen k\u00f6nnen derzeit nicht angetreten werden. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn&nbsp; zumindest zwei verschiedenen Reiseleistungen (Bef\u00f6rderung einer Person, Unterbringung, Autovermietung oder jede andere touristische Leistung) von einem sog. Reiseveranstalter (alleiniger Vertragspartner des Reisenden) organisiert wird, mindestens 24 Stunden dauert oder eine \u00dcbernachtung einschlie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00f6sterreichische&nbsp;Pauschalreisegesetz&nbsp;(PRG), insbes. \u00a7 10 Abs 2 PRG&nbsp;kann der Reisende vor Reiseantritt ohne Bezahlung einer&nbsp;R\u00fccktrittsentsch\u00e4digung&nbsp;(\u201eStornogeb\u00fchr\u201c) Vertrag zur\u00fccktreten, wenn am&nbsp;Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he&nbsp;unvermeidbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde&nbsp;auftreten, die die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise oder die Bef\u00f6rderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>COVID-19 kann in diesem Zusammenhang einen derartigen unvermeidbaren und au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umstande&nbsp;darstellen. Allerdings ist in diesem Zusammenhang der Zeitpunkt eines R\u00fccktritts&nbsp;entscheidend: Denn es gilt, dass ein Reisender&nbsp;nicht vorschnell den R\u00fccktritt&nbsp;erkl\u00e4ren darf, sondern die&nbsp;weitere Entwicklung abwarten&nbsp;muss, und dass ein kostenfreier R\u00fccktritt&nbsp;nur auf solche Umst\u00e4nde gest\u00fctzt werden kann, die bei der Buchung noch nicht vorhersehbar&nbsp;waren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcbrigens besteht diesfalls nach dem PRG trotzdem&nbsp;auch ein kostenfreies R\u00fccktrittsrecht, wenn ihm der Reiseveranstalter eine&nbsp;Umbuchung&nbsp;auf eine gleichwertige Ersatzreise anbietet.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiters gilt nach \u00a7 10 Abs 2 PRG, dass ein R\u00fccktrittsrecht nur dann ausge\u00fcbt werden kann, wenn die Umst\u00e4nde, die der Reisende moniert,&nbsp;am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he auftreten. Das hei\u00dft, dass etwa Ereignisse am Heimatflughafen oder an einem anderen Ort, der entsprechend weit vom Bestimmungsort entfernt ist,&nbsp;keinen kostenfreien R\u00fccktritt&nbsp;begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;Sollte ein Kunde zwar eine Buchung aber noch keine Anzahlung geleistet haben w\u00e4re es ratsam \u2013 die sogenannte&nbsp;Unsicherheitseinrede&nbsp;gem. \u00a7 1052 ABGB erheben: Demnach kann man&nbsp;die eigene Leistung zur\u00fcckbehalten, wenn unsicher ist (etwa wegen schlechter Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Reiseveranstalters), ob die Gegenleistung \u00fcberhaupt erbracht werden wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im Fall eines berechtigten R\u00fccktrittes&nbsp;hat der Reiseveranstalter dem alle&nbsp;von diesem oder in dessen Namen f\u00fcr die Pauschalreise&nbsp;geleisteten Betr\u00e4ge&nbsp;unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch binnen 14 Tagen&nbsp;ab Zugang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung, zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Doch auch in diesem Zusammenhang sehen sich gesch\u00e4digte Reisende oftmals scheinbar un\u00fcberwindbaren Problemen im Zusammenhang mit der R\u00fcckforderung des von Ihnen bezahlten Geldes gegen\u00fcber. Reiseunternehmen sehen sich nicht zust\u00e4ndig; Flugunternehmen antworten schier einfach nicht auf die an sie gerichteten Anfragen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h4><strong>Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich Sie telefonisch oder per Mail um Rat ersuche?<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Aufgrund der langj\u00e4hrigen guten Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen, bieten wir auch in dieser schwierigen Zeit effektive und unkomplizierte Rechtsberatung zu verg\u00fcnstigten Tarifen an. Ohne Rechtsschutzversicherer sind genauso Rabattierungen m\u00f6glich, die individuell vereinbart werden k\u00f6nnen. Unser Motto ist jedenfalls auch, dass es besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen notwendig ist, zusammenzustehen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h4><strong>Wie komme ich zu unkomplizierter und schneller Beratung?<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>\u00dcbermitteln Sie uns dazu einfach eine kurze Darstellung Ihrer Reisegeschichte samt Buchungsbest\u00e4tigungen und sonstiger Flugdokumente. Wir gehen telefonisch oder via E-Mail gerne auf Ihren pers\u00f6nlichen Fall ein. Sofern Sie \u00fcber eine Rechtsschutzversicherung verf\u00fcgen, teilen Sie uns bitte Ihre Polizzennummer mit.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen aus Wien!<\/p>\n\n\n\n<p>Bleiben Sie gesund!<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-button\"><a class=\"wp-block-button__link\" href=\"&#x6d;&#x61;&#x69;&#x6c;&#x74;&#x6f;&#x3a;&#x72;&#x65;&#x63;&#x68;&#x74;&#x73;&#x61;&#x6e;&#x77;&#x61;&#x6c;&#x74;&#x40;&#x6e;&#x65;&#x75;&#x6d;&#x61;&#x79;&#x65;&#x72;&#x2d;&#x77;&#x61;&#x6c;&#x74;&#x65;&#x72;&#x2e;&#x61;&#x74;\">Kontakt<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Derzeit stehen Flugreisende erheblichen Problemstellungen in Zusammenhang mit nicht durchf\u00fchrbaren Fl\u00fcgen oder Pauschalreisen gegen\u00fcber. 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