{"id":1247,"date":"2017-10-29T20:00:25","date_gmt":"2017-10-29T19:00:25","guid":{"rendered":"https:\/\/newme.at\/NWHP2022\/?p=1247"},"modified":"2017-10-29T20:00:25","modified_gmt":"2017-10-29T19:00:25","slug":"gelten-ogh-urteile-zu-zinsgleitklauseln-nur-fuer-konsumenten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nwhp.at\/en\/gelten-ogh-urteile-zu-zinsgleitklauseln-nur-fuer-konsumenten\/","title":{"rendered":"Gelten OGH-Urteile zu Zinsgleitklauseln nur f\u00fcr Konsumenten?"},"content":{"rendered":"<h2><b class=\"fs12\"><span class=\"fs12 cf1 ff1\">K\u00f6nnen auch Unternehmer von Urteilen zu Zinsgleitklauseln in Kreditvertr\u00e4gen profitieren?<\/span><\/b><\/h2>\n<p>Der VKI berichtete k\u00fcrzlich \u00fcber\u00a0OGH-Urteile\u00a0und deren Konsequenz, dass\u00a0Konsumenten Geld zur\u00fcck fordern\u00a0k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Doch warum soll das nur f\u00fcr Konsumenten und\u00a0nicht auch Unternehmen gelten?<\/strong><\/p>\n<p>Zwar haben sich die bisherigen OGH-Urteile auf das Konsumentenschutzgesetz berufen,\u00a0allerdings deshalb, weil die zugrundeliegenden F\u00e4lle Verbraucherkredite betrafen.<\/p>\n<p><strong>Unzul\u00e4ssige Anwendung von Zinsgleitklauseln in Kreditvertr\u00e4gen: Sind auch Unternehmer als Bankunden betroffen?\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Viele Kreditvertr\u00e4ge beinhalten heutzutage eine sogenannte Zinsgleitklausel (auch Zinsanpassungsklausel genannt). Diese sieht im Wesentlichen vor, dass die zu bezahlenden Kreditzinsen aus zwei Komponenten gebildet werden:<\/p>\n<ul>\n<li>ein vertraglich vereinbarter\u00a0Indikator\u00a0(meistens ist dies der LIBOR oder EURIBOR) und<\/li>\n<li>einem fix vereinbarten\u00a0Aufschlag\u00a0(auch \u201eMarge\u201c genannt)<\/li>\n<\/ul>\n<p>W\u00e4hrend der Indikator Schwankungen ausgesetzt ist, ist der Aufschlag ein fix vereinbarter Prozentsatz, der dem Indikator hinzugez\u00e4hlt wird.\u00a0In Summe kommt man sodann auf den zu bezahlenden Kreditzins.<\/p>\n<p>Solange der Indikator (LIBOR\/EURIBOR) einen positiven Wert aufweist, sind die kreditgew\u00e4hrenden Banken grunds\u00e4tzlich zufrieden und k\u00f6nnen dem Bankkunden vollst\u00e4ndig ihre Zinsen verrechnen.<\/p>\n<p><strong>Was passiert jedoch wenn der Indikator pl\u00f6tzlich ins Negative rutscht?<\/strong><\/p>\n<p>Ist dann jedenfalls der fixe Aufschlag zu bezahlen? W\u00fcrde dies bei einem erheblich negativen Indikator dann sogar so weit gehen, dass die Banken dem Kreditnehmer Zinsen zahlen m\u00fcssten (sogenannte Negativzinsen)?<\/p>\n<p>Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich bereits mehrfach mit diesen Fragen besch\u00e4ftigt\u00a0und diese auch k\u00fcrzlich einheitlich beantwortet. In den Sachverhalten die dem OGH zu Grunde lagen, haben die Banken das Problem eines negativen Indikators mit folgender Vorgehensweise \u201eumgangen\u201c:<\/p>\n<p><strong>Bei der Berechnung des Kreditzinses durch die Banken wurde schlichtweg kein negativer Indikator herangezogen, sondern wurde dieser grunds\u00e4tzlich von der Bank einseitig mit 0 % festgelegt. Von dieser einseitig festgelegten 0 % Grenze wurde dann in weiterer Folge der fixe Aufschlag als quasi \u201eMindestzins\u201c verrechnet.\u00a0Die Banken argumentierten dies dahingehend, dass es entgegen dem Sinn eines jeglichen Kreditvertrages sei, wenn die Bank pl\u00f6tzlich dem Kunden f\u00fcr den Kredit Zinsen zahlen m\u00fcsste. Es sei stets zumindest der fixe Aufschlag zu bezahlen.<\/strong><\/p>\n<p>Dieser Vorgehensweise der Banken schob der OGH bereits in mehreren Entscheidungen einen klaren Riegel vor.\u00a0Ausschlaggebend war stets der jeweils gegenst\u00e4ndliche Kreditvertrag. Die Quintessenz, die der OGH hierzu judizierte war, dass die Bank einseitig nicht befugt ist, einen negativen Indikator mit 0 % anzusetzen und den darauf hinzuzuz\u00e4hlenden fixen Aufschlag quasi als Mindestzins festzulegen. Die Zinsgleitklausel m\u00fcsste sowohl nach oben als auch nach unten ausreichend schwanken d\u00fcrfen. Die einseitige Festlegung einer Untergrenze mit 0 % zuz\u00fcglich eines fixen Aufschlages w\u00fcrde dieser Schwankung entgegenstehen und daher\u00a0ist unzul\u00e4ssig,\u00a0weil es auch das bei Vertragsschluss vereinbarte Entgelt der Bank erh\u00f6hen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich wird es einem Kreditvertrag h\u00f6chstwahrscheinlich gegen den eigentlichen Sinn streben, dass bei einem weit erh\u00f6hten negativen Indikator die Banken pl\u00f6tzlich an den Kunden f\u00fcr den gew\u00e4hrten Kredit Zinsen zahlen m\u00fcssten. Eine gegenteilige Bestimmung wird man in Kreditvertr\u00e4gen auch so gut wie nicht finden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der OGH st\u00fctzte sich bei diesen Urteilen\u00a0stets auf eine konkrete Bestimmung im Konsumentenschutzgesetz\u00a0(\u00a7 6 Abs 1 Z 5 KSchG).\u00a0Den konkreten Sachverhalten lagen n\u00e4mlich Verbraucherkredite zu Grunde, auf welchen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes Anwendung finden.<\/p>\n<p><strong>Warum sollte\u00a0jedoch ein\u00a0Unternehmer einen einseitig von der Bank h\u00f6her festgelegten Kreditzins zahlen m\u00fcssen?<\/strong><\/p>\n<p>Es w\u00e4re sinnwidrig und nicht nachvollziehbar,\u00a0dass bei solch einem einseitigen Vorgehen der Banken lediglich Konsumenten gesch\u00fctzt sein sollen. Eine Unterscheidung zwischen Konsument und Unternehmer erscheint hier\u00a0nicht logisch.<\/p>\n<p>DENN es entspricht allgemeinstem Vertragsrecht, dass eine Vertragspartei grunds\u00e4tzlich nicht einseitig den Vertrag zu Lasten der anderen Partei \u00e4ndern darf. Ein solches Vorgehen ist unzul\u00e4ssig.\u00a0Immerhin wurzelt die konkrete Bestimmung des Konsumentenschutzgesetzes genau auf dieser essentiellen allgemeinen Grundlage, die auch f\u00fcr Unternehmer gilt.<\/p>\n<p>Bei den konkreten F\u00e4llen vor dem OGH wurden auch zumeist diese allgemeinen Grunds\u00e4tze von den Rechtsanw\u00e4lten argumentiert. Allerdings hat der OGH die gegenst\u00e4ndlichen Fragen bereits vorab \u00fcber die Bestimmung des KSchG beantwortet und ist somit auf die allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen nicht mehr eingegangen.<\/p>\n<p>Wir vertreten jedoch die Ansicht, dass bei solch einem einseitigen Vorgehen der Banken <strong>auch Unternehmer umfassenden Schutz zukommt.<\/strong><\/p>\n<p>Die Differenzierung zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmer wird vom Gesetzgeber grunds\u00e4tzlich \u00fcber das professionellere Auftreten eines Unternehmers (betreffend seiner unternehmensbezogenen Gesch\u00e4fte) im Gegensatz zu dem Auftreten eines Konsumenten gerechtfertigt.<\/p>\n<p>Ist es jedoch ein professionelles Auftreten der Banken, ihren Unternehmenskunden einseitig h\u00f6here Kreditzinsen aufzubrummen? Wir vertreten diese Ansicht nicht.<\/p>\n<p>Nutzen Sie diese Rechtsansicht, um als Unternehmer\u00a0mit Ihrer Bank in Verhandlungen zu treten.<\/p>\n<p>Sollten Sie in ihrem eigenen Namen dort keinen Erfolg haben, k\u00f6nnen Sie mit einer\u00a0Beauftragung an unsere Kanzleidie n\u00e4chsten m\u00f6glichen rechtlichen Schritte abkl\u00e4ren. Wir helfen Ihnen dabei, sich gegen dieses Vorgehen zu wehren.<\/p>\n[su_nt_button style=&#8221;green&#8221; target=&#8221;_blank&#8221; url=&#8221;&#x6d;&#x61;&#x69;&#x6c;&#x74;&#x6f;&#58;&#114;&#101;&#99;htsa&#x6e;&#x77;&#x61;&#x6c;&#x74;&#x40;&#110;&#101;&#117;&#109;&#97;yer&#x2d;&#x77;&#x61;&#x6c;&#x74;&#x65;&#114;&#46;&#97;&#116;?subject=Privatkonkurs Anfrage&#8221;]Schicken Sie uns Ihre Anfrage[\/su_nt_button]\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00f6nnen auch Unternehmer von Urteilen zu Zinsgleitklauseln in Kreditvertr\u00e4gen profitieren? 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